6. Mai 2009 um 09:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
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Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Beratung

Frau Kuca stellt bezüglich des betrieblichen Eingliederungsmanagements die gesetzliche Vorschrift in § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) IX und die getroffene Dienstvereinbarung vom 28.07.2008 dar. Danach muss jedem/r Mitarbeiter/in, der/die mehr als 42 Tage innerhalb der letzten 12 Monate erkrankt war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden. Aktuell sei innerhalb der Kernverwaltung eine große Anzahl von ca. 350 Beschäftigten hiervon betroffen. Ebenfalls bestehe im E 18 eine hohe Anzahl von betroffenen Mitarbeitern, beim E 26 sei überwiegend der Post- und Botenbereich betroffen.

Drei Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Personal und Organisation (FB 11) haben sich auf das betriebliche Eingliederungsmanagement spezialisiert und begonnen, aktuelle Fälle zu bearbeiten, um bereits präventiv Einfluss nehmen zu können. Diesbezüglich habe am Montag, dem 04.05.2009, ein Gespräch mit dem Personalrat, der Betriebsärztin, dem Fachbereich Gesundheit, den Eingliederungsmanagerinnen des FB 11, der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsbeauftragten stattgefunden, bei dem vereinbart wurde, dass jedem/r Teilnehmer/in des betrieblichen Eingliederungsmanagements ein Informationsgespräch angeboten werde. Hierin werde lediglich das Verfahren näher erläutert, um Berührungsängste zu nehmen. Außerdem erhalten die betroffenen Mitarbeiter/innen einen Fragebogen zur Vorbereitung des Eingliederungsgespräches ausgehändigt. Eine Frage nach medizinischen Diagnosen erfolgt nicht. Das betriebliche Eingliederungsmanagement sei ein freiwilliges Angebot für die Mitarbeiterschaft. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements sei die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und die Reduzierung der krankheitsbedingen Fehlzeiten.

Die einzelnen Fälle müssen jeweils differenziert betrachtet werden. Beispielsweise sei bei einem längerfristigen Ausfall wegen eines Beinbruchs zwar grundsätzlich kein Bedarf für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vorhanden, aber unter Umständen könne eine Leistungsminderung die Folge sein, welche dann bedacht werden müsse. Die jeweilige Führungskraft sei der Initiator und zugleich die erste Kontaktstelle für den/die Mitarbeiter/in.

Die Frage von Herr Keller, wie weit die Freiwilligkeit gehe, wird von Frau Kuca dahingehend beantwortet, dass eine vollkommene Freiwilligkeit bei der Inanspruchnahme des betrieblichen Eingliederungsmanagements bestehe und verweist auf die Chance für den/die Mitarbeiter/in bei Wahrnehmung des Angebotes. Aber auch bei einer Nichtteilnahme werde sich die Personalverwaltung mit der Thematik auseinander setzen.

Herr Herforth erinnert daran, dass die Freiwilligkeit zwar im Gesetz und in der Dienstvereinbarung stehe, aber der/die Mitarbeiter/in im Rahmen von krankheitsbedingten Kündigungsverfahren schlechte Voraussetzungen habe, falls er das Angebot verweigere.

Die Frage von Herrn Keller, wie lange in die Vergangenheit die krankheitsbedingten Fehlzeiten ermittelt werden, wird von Frau Kuca dahingehend beantwortet, dass beim betrieblichen Eingliederungsmanagement die letzten 12 Monate betrachtet werden, wobei für den Einzelfall ein Gesamtbild gemacht werden müsse.

Die Frage von Frau Weinkauf, ob das betriebliche Eingliederungsmanagement auf die damaligen gemeinsamen Maßnahmen mit den Krankenkassen beim E 18 aufbaue, wird von Frau Kuca dahingehend beantwortet, dass sich bestehende Maßnahmen, wie auch z.B. Rückkehrergespräche und Personalbetreuung im FB 11, mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ergänzen werden.

Herr Gerets informiert, dass es in der Industrie so genannte Schonarbeitsplätze gebe.

Frau Kuca legt Wert darauf, dass die Frage der Leistungsgeminderten immer schon bedacht worden sei, z.B. war der Post- und Botendienst im Gebäudemanagement (E 26) schon immer ein solcher Einsatzbereich. Hier werden aber wegen der Aufrechterhaltung der Aufgabenerfüllung und des feststehenden Budgets Grenzen gesetzt. Weitere Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung werden derzeit geprüft. Außerdem enthalte der Vorabfragebogen an die MitarbeiterInnen eine Frage zu den individuellen Vorstellungen nach einer weiteren Einsatzmöglichkeit und ‑örtlichkeit.

Frau Weinkauf betont, dass die soziale Versorgung von Leistungsgeminderten alle städtischen Bereiche betreffe und finanzielle Mittel hierfür eingestellt werden müssten, so dass dieses Problem gesamtstädtisch gelöst werde.

Frau Weinkauf bittet die Verwaltung, die genaue Anzahl der betroffenen Mitarbeiterschaft zu ermitteln, um eine gesamtstädtische Sicht darstellen zu können und diese dann in den politischen Gremien beraten zu können.

Herr Herforth stellt dar, dass ein großer Teil (ca. 5-10 %) der Mitarbeiterschaft der Verwaltung betroffen sei und unter Umständen nicht mehr im bisherigen Bereich arbeiten könne, daher sei ein gesamtstädtischer Blick wichtig, auch unter Einbeziehung der Eigenbetriebe und gegebenenfalls unter Vernachlässigung der Budgetsicht.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Mi., 06.05.2009
Uhrzeit
9:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
gemischt