Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg
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Bezirksvertreterin Schmitt-Promny äußert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Verwunderung darüber, dass eine solche Entscheidung nur von Bezirksvorsteherin Efes und Bezirksvertreter Mattes unterschrieben worden sei. Bisher habe man solche Entscheidungen immer gemeinsam abgestimmt. Ihre Fraktion lege Wert darauf, dass dies zukünftig auch wieder so geschehe.
Herr Wery erläutert, dass es in diesem Fall eine besondere Dringlichkeit gegeben habe. Alle Fraktionen seien im Nachgang sofort informiert worden.
Herr Kriesel ergänzt, dass ein Grundstückskauf unmittelbar bevorgestanden habe. Die Stadt könne ihr Vorkaufsrecht aber nur dann ausüben, wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und eine Satzung über das Vorkaufsrecht beschlossen worden sei.
Beschluss
Technische Details
ID: 32371
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=32371
Grunddaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 27.05.2009
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt