16. März 2005 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 8Öffentlich
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier: Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beratung
Nachdem die CDU-BF ihre Zustimmung signalisiert, ergeht folgender
Beschluss
Die Bezirksvertretung genehmigt einstimmig die nachfolgende von Herrn Bezirksvorsteher Büchel und Herrn Krott am 22.02.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Technische Details
ID: 3285
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=3285
Grunddaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 16.03.2005
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt