TOP 8Öffentlich

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier: Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nachdem die CDU-BF ihre Zustimmung signalisiert, ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung genehmigt einstimmig die nachfolgende von Herrn Bezirksvorsteher Büchel und Herrn Krott am 22.02.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 16.03.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt