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Bürgerantrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Weyhestrassehier Klärung der Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Conradt stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Für die Verwaltung berichtet Frau Beyer.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss aufgrund mangelnder Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB dem Bürgerantrag auf Erstellung eines Bebauungsplans nicht nachzukommen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte unter Beiladung des Verkehrsausschusses
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 17.06.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt