3. November 2004 um 16:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Umsetzung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -;hier: Abschluss eines Vertrages zwischen der Agentur für Arbeit Aachen und der Stadt Aachen zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II sowie zur Übertragung der kommunalen Aufgaben nach § 22 und 23 SGB II an diese Arbeitsgemeinschaft

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage an die Mitglieder verteilt worden. Der Oberbürgermeister erklärt, dass das Schreiben der Personalvertretung in allen drei Punkten ernst genommen und in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Ratsherr Treude bat um Erläuterungen zur Debatte. Oberbürgermeister Dr. Linden erklärte, dass der Hauptausschuss dem Rat lediglich einen Beschlussvorschlag empfiehlt, die abschließende Entscheidung also im Rat gefällt wird. Gleichwohl könne die Vorlage im Hauptausschuss inhaltlich diskutiert werden. Ratsherr Treude erklärte daraufhin, dass er sich dann in der Ratssitzung zu diesem Thema äußern werde.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig ohne Enthaltung dem Rat die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 SGB II mit der Agentur für Arbeit Aachen auf der Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes. Gleichzeitig überträgt er dieser Arbeitsgemeinschaft die Durchführung der städtischen Aufgaben nach §§ 22 und 23 SGB II.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
turnusmässige Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 03.11.2004
Uhrzeit
16:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt