16. März 2005 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25Baugesetzbuch (BauGB) in den Stadtbezirken Aachen-Mitte undAachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich zwischen der A44,Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straßehier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beschluss
Ohne Aussprache genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März, und Herrn Ferrari am 03.03.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß ' 36 Abs. 5 in Verbindung mit ' 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß ' 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Technische Details
ID: 3469
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=3469
Grunddaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 16.03.2005
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt