16. März 2005 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25Baugesetzbuch (BauGB) in den Stadtbezirken Aachen-Mitte undAachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich zwischen der A44,Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straßehier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Aussprache genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März, und Herrn Ferrari am 03.03.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß ' 36 Abs. 5 in Verbindung mit ' 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß ' 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 16.03.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt