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Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen vom 14. Dezember 1987 hier: 22. Nachtrag

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Hierzu führt der zuständige Abteilungsleiter, Herr Lennartz, aus, dass es sich vorliegend um den sog. jährlichen Änderungsdienst, nämlich um die Neuaufnahme von zu reinigenden Straßen und um die Änderung von Reinigungsklassen bei bereits im Straßenverzeichnis zur Satzung aufgeführten Straßen handele. Soweit es um bezirkliche Straßen gehe, hätten die jeweiligen Bezirksvertretungen den Änderungen zugestimmt.

Beschluss

a) Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf b) Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren c) Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim d) Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg e) Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich f) Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte g) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 22. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen. h) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, den vorgelegten 22. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 08.12.2009
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
öffentlich