8. Dezember 2009 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 3Öffentlich

Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr Gerhard Bahr richtet an die Verwaltung (Herr Riese) die Frage, wie sie die Sitzverteilung für den Rat bewerte, weil die Wählergruppe E.L.A. bei der notwendigen zweiten Sitzberechnung nicht berücksichtigt worden sei; dies besonders, nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW die gesetzliche Regelung des § 33 Abs. 3 (alt) Kommunalwahlgesetz, dass nach der Sitzberechnung Parteien oder Wählergruppen bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden, die nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, für verfassungswidrig erklärt hat.

Herr Riese antwortet, dass er die Berechnung zur Sitzverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften für richtig hält und sich der Stellungnahme des Innenministeriums NRW anschließe.

Im Übrigen würde eine schriftliche Antwort erfolgen.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium
Wahlprüfungsausschuss
Datum
Di., 08.12.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
gemischt