StollenwegEinstufung als Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB)
B 03/0004/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Niederhäuser erläutert die Verwaltungsvorlage, wonach der jetzige Zustand des Stollenweges ausreichend für eine zum Ausbau bestimmte Erschließungsstraße im Sinne des BauGB sei. Bei der Eingemeindung 1972 habe die ehemalige Gemeinde Eilendorf den Stollenweg irrtümlich als fertiggestellte Erschließungsstraße nicht entsprechend eingestuft. Der Stollenweg sei rechtlich noch eine Privatstraße, würde aber tatsächlich analog einer Erschließungsstraße nach dem BauGB genutzt. Mit Hinblick auf Bauanträge in diesem Bereich ist aus Gründen der Rechtssicherheit der Status einer Privatstraße aufzugeben und der Stollenweg im Sinne der Straßeneinstufungen im Jahre 1972 ebenfalls als Erschließungsanlage zu klassifizieren. Der Stollenweg entspricht der heute üblichen Ausstattung einer dem Anliegerverkehr dienenden Sackgasse. Herr Niederhäuser wies darauf hin, dass die Müllabfuhr nicht mehr in den Stollenweg hineinfahren darf.
Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) bemerkt, dass in den letzten Jahren im Stollenweg bereits ein Wohnhaus errichtet worden sei. „Warum war bei diesem Neubau keine Einstufung erforderlich?“
Herr Niederhäuser entgegnet, dass die Erschließung dieses Wohnhauses über die Nirmer Straße erfolgte. Letztlich habe der Eigentümer seinen Zugang zum Haus über den Stollenweg angelegt.
Herr Römer (CDU) hält im Prinzip die Bebauung im Stollenweg nicht für möglich. Er fragt: „Nach welchen Vorschriften richtet sich die Bebauung?“
Herr Niederhäuser antwortet, dass der Fachbereich Bauaufsicht die Bauanträge nach § 34 BauGB beurteile. Bei der jetzigen Entscheidung gehe es ausschließlich um straßenrechtliche Belange und nicht um planungsrechtliche Regelungen.
Herr Schäfer (SPD) weist darauf hin, dass der Allgemeinheit und den Anliegern keine Kosten entstehen dürfen. Ansonsten habe er gegen die Einstufung des Stollenweges als Erschließungsstraße keine Bedenken.
Für Herrn Römer (CDU) stellt sich die Lage so dar, dass, wenn im Stollenweg mehr gebaut wird auch mehr Verkehr auf die Josefstraße bzw. Nirmer Straße gelenkt werde.
Herr Niederhäuser bemerkt, mit der Einstufung des Stollenweges als Erschließungsstraße schaffe man nunmehr die Möglichkeit Ausbau- oder sonstige straßenrechtliche Verträge für zusätzliche Nutzungen über den heutigen Bestand hinaus abzuschließen.
Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) kann sich nicht vorstellen, dass auf dem kanalisierten Kleebach Baugrundstücke entstehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Stollenweg ist im städtischen Eigentum, liegt im unbeplanten Innenbereich und erschließt zzt. zahlreiche Garagen/Stellplätze, die den Hausgrundstücken an der Nirmer Straße und der Hansmannstraße zuzuordnen sind, sowie rückwärtig einen kleineren Gewerbebetrieb. Obwohl er dem außenstehenden Betrachter den Eindruck einer funktionsfähigen Verkehrsanlage vermittelt, wurden bisher weitere Bauvorhaben mit der Begründung abgelehnt, die Erschließung sei nicht ausreichend gesichert.
Nunmehr liegt der Verwaltung erneut eine Bauvorahnfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses vor, welches vom Stollenweg aus erschlossen werden soll. Sie hat daher erneut die Erschließungssituation geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erschließung für dieses Vorhaben gleichwohl aus folgenden Gründen gesichert ist:
Bereits seit dem 01.04.1979 ist der Stollenweg bis auf die im Süden zur Severinstraße hinauf führende nur für den fußläufigen Verkehr gewidmete Treppenanlage ohne Beschränkungen für den Gemeingebrauch öffentlich gewidmet und heute als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) mit Zeichen 325/326 StVO ausgewiesen. Er ist ca. 6 m breit, weitet sich im Bereich vor der Treppenanlage in einen ca. 12 m breiten Wendehammer auf und entspricht somit der heute üblichen Ausgestaltung einer dem Anliegerverkehr dienenden Sackgasse. Nach der Herstellung eines ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals (Verrohrung des dort verlaufenden Kleebaches) im Jahr 1979 erhielt der Stollenweg ungefähr 1985 auf seiner gesamten Länge eine neue Asphaltdecke, wobei Straßenabläufe in einer einseitigen Rinne integriert wurden. Es wurden jedoch keine Frostschutz- und Tragschicht eingebracht, so dass der technische Aufbau der Mischfläche nur als Provisorium betrachtet werden kann. Darüber hinaus wurden an der westlichen Seite einige Baumfelder angelegt. Letztlich wurden im Jahr 2007 durch die STAWAG 8 Beleuchtungsmaste errichtet, die eine ausreichende Ausleuchtung der Mischfläche sicherstellen. Der derzeitige Ausbau der Erschließungsanlage entspricht trotz des nur provisorischen technischen Aufbaus somit den Erfordernissen, die nach § 123 Abs. 2 BauGB an eine Erschließungsanlage zu stellen sind, so dass die Erschließung des o. g. Bauvorhabens - und ggf. weiterer zukünftiger - gesichert ist, sofern die Bauherren mit der Stadt eine Vereinbarung schließen, nach der
- aus Anlass einer zu erteilenden Baugenehmigung keine Forderungen hinsichtlich einer endgültigen Herstellung an die Stadt gestellt werden,
- die Stadt wegen des derzeitigen Zustandes des Stollenweges von Schadenersatz- und Haftpflichtansprüchen freigestellt wird,
- die Bauherren für Beschädigungen des Weges aufgrund des Bauvorhabens haften und diese nach dessen Beendigung unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen und
- die Bauherren sich verpflichten, nach Absprache mit dem E 18 ihre Abfallbehälter zur Leerung an der Josefstraße oder ggf. an der Severinstraße aufzustellen.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vor, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte (zzt. noch unfertige) Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
keine
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Technische Details
ID: 36066
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=36066
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Di., 26.01.2010
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 3.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. Februar 2026 um 13:15