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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Ratsherr Pilgram, dass die Beschäftigten im Einzelhandel durch die bestehenden Ladenöffnungszeiten bereits in hohem Maße belastet seien. Von daher sollten die Ziffern 7,8 und 11 aus § 1 der Verordnung gestrichen werden.

Ratsherr Einmahl bemerkt für die CDU-Fraktion, dass der vorgesehene Vorschlag der Verwaltung mit Ausnahme von Ziffer 11 des § 1 der Verordnung unterstützt würde.

Ratsherr Haase erklärt für die SPD-Fraktion, dass man den Vorschlag der Verwaltung akzeptieren wird, zumal in den umliegenden Städten nach Mitteilung des MAC ähnliche Regelungen getroffen sind.

Daraufhin lässt der Oberbürgermeister getrennt abstimmen.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der Grünen wird Ziffer 11 des § 1 der Verordnung mehrheitlich abgelehnt.

Die Streichung der Ziffern 7 und 8 des § 1 der Verordnung findet keine Mehrheit.

Daraus resultiert folgender

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit Ausnahme des § 1 Ziffer 11 über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses, beigeladen sind die Mitglieder des Finanzausschusses, Kulturausschusses Planungsausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.04.2005
Uhrzeit
16:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Status
gemischt