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Einstellen von investiven Mitteln in den Haushalt der Stadt Aachen für eine Zukunftswerkstatt Eilendorf hier: Antrag von CDU und Bd.90/Die Grünen vom 01.03.2010

B 03/0004/WP16 · Entscheidungsvorlage

StollenwegEinstufung als Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB)

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Beratung

Herr Bruckmann (CDU) stellt den Antrag der beiden Fraktionen vor. Beide Fraktionen beantragen, dass 25 TSD Euro für das Haushaltsjahr 2011 für die Zukunftswerkstatt Eilendorf zum Einstieg in die Rahmenplanung Eilendorf in den Haushaltsplan der Stadt Aachen eingestellt werden. Der Bezirk Eilendorf benötige zum Erhalt seiner Zukunftsfähigkeit vielfältige städtebauliche und bürgerfreundliche Initiativen. In der Zukunftswerkstatt Eilendorf sollen alle Vorschläge von Bürgern, Vereinen, Gruppen etc. gebündelt und gewichtet werden.

Herr Schäfer (SPD) merkt an, dass der Antrag auch die Interessen seiner Fraktion berühre. Wichtig sei einzig und allein, dass erforderliche Maßnahmen nicht nur diskutiert und gebündelt, sondern auch zeitnah umgesetzt werden.

Herr Weber (Bd.90/Die Grünen) findet es gut, dass die SPD-Fraktion auch ihre Interessen im Antrag wiederfinde. Es soll nicht so sein, dass, wie andernorts geschehen, nur Vorschläge gesammelt und keineMaßnahmen umgesetzt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass der Rat der Stadt Aachen 25 TSD Euro für das Haushaltsjahr 2011 für die Zukunftswerkstatt Eilendorf zum Einstieg in die Stadtteilrahmenplanung Eilendorf in den Haushaltsplan der Stadt Aachen einstellen möge.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stollenweg ist im städtischen Eigentum, liegt im unbeplanten Innenbereich und erschließt zzt. zahlreiche Garagen/Stellplätze, die den Hausgrundstücken an der Nirmer Straße und der Hansmannstraße zuzuordnen sind, sowie rückwärtig einen kleineren Gewerbebetrieb. Obwohl er dem außenstehenden Betrachter den Eindruck einer funktionsfähigen Verkehrsanlage vermittelt, wurden bisher weitere Bauvorhaben mit der Begründung abgelehnt, die Erschließung sei nicht ausreichend gesichert.

Nunmehr liegt der Verwaltung erneut eine Bauvorahnfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses vor, welches vom Stollenweg aus erschlossen werden soll. Sie hat daher erneut die Erschließungssituation geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erschließung für dieses Vorhaben gleichwohl aus folgenden Gründen gesichert ist:

Bereits seit dem 01.04.1979 ist der Stollenweg bis auf die im Süden zur Severinstraße hinauf führende nur für den fußläufigen Verkehr gewidmete Treppenanlage ohne Beschränkungen für den Gemeingebrauch öffentlich gewidmet und heute als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) mit Zeichen 325/326 StVO ausgewiesen. Er ist ca. 6 m breit, weitet sich im Bereich vor der Treppenanlage in einen ca. 12 m breiten Wendehammer auf und entspricht somit der heute üblichen Ausgestaltung einer dem Anliegerverkehr dienenden Sackgasse. Nach der Herstellung eines ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals (Verrohrung des dort verlaufenden Kleebaches) im Jahr 1979 erhielt der Stollenweg ungefähr 1985 auf seiner gesamten Länge eine neue Asphaltdecke, wobei Straßenabläufe in einer einseitigen Rinne integriert wurden. Es wurden jedoch keine Frostschutz- und Tragschicht eingebracht, so dass der technische Aufbau der Mischfläche nur als Provisorium betrachtet werden kann. Darüber hinaus wurden an der westlichen Seite einige Baumfelder angelegt. Letztlich wurden im Jahr 2007 durch die STAWAG 8 Beleuchtungsmaste errichtet, die eine ausreichende Ausleuchtung der Mischfläche sicherstellen. Der derzeitige Ausbau der Erschließungsanlage entspricht trotz des nur provisorischen technischen Aufbaus somit den Erfordernissen, die nach § 123 Abs. 2 BauGB an eine Erschließungsanlage zu stellen sind, so dass die Erschließung des o. g. Bauvorhabens - und ggf. weiterer zukünftiger - gesichert ist, sofern die Bauherren mit der Stadt eine Vereinbarung schließen, nach der

  1. aus Anlass einer zu erteilenden Baugenehmigung keine Forderungen hinsichtlich einer endgültigen Herstellung an die Stadt gestellt werden,
  2. die Stadt wegen des derzeitigen Zustandes des Stollenweges von Schadenersatz- und Haftpflichtansprüchen freigestellt wird,
  3. die Bauherren für Beschädigungen des Weges aufgrund des Bauvorhabens haften und diese nach dessen Beendigung unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen und
  4. die Bauherren sich verpflichten, nach Absprache mit dem E 18 ihre Abfallbehälter zur Leerung an der Josefstraße oder ggf. an der Severinstraße aufzustellen.

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vor, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte (zzt. noch unfertige) Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 02.03.2010
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
3. Februar 2026 um 13:55