22. April 2010 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 13Öffentlich

Blücherplatz;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 2

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen: 1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “Ost 2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2.Im Bewohnerparkbereich “Ost 2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Die Straßen Aretzsstraßezwischen Hein-Janssen-Straße und Straße Blücherplatz Bischofstraße Blücherplatz(Nebenfahrbahn gerade Haus Nr.) Dennewartstraße Eintrachtstraße Joseph-von Görres- Straße Jülicher Straße Kapuzinergasse (sofern von den Anwohnern erwünscht, da Privatstraße) Peliserkerstraße Sigmundstraße Reimanstraße Talstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf der Joseph-von-Görres-Straße Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn) Straße Europaplatz mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen. 3.Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet. 4.Die Sonderparkberechtigung gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 5.Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2" soll schnellstmöglich erfolgen 6.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 7.Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. Dem Rat wird empfohlen; 8.Die Sonderparkberechtigung für a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen, b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. zu beschließen. 9. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 22.04.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt