14. April 2005 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 10Öffentlich

Im Grüntal von Austraße bis Stichweg Nellessenstraße Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungs-anlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hugot fragt nach, warum der Anliegerbeitrag so hoch sei, obwohl die Straße nur wegen der Kanalbaumaßnahme neu ausgebaut worden sei. Hierzu antwortet Herr Hansen als Vertreter der Verwaltung, dass satzungsgemäß der Beitragssatz für eine Anliegerstraße festgesetzt worden sei.

Frau Nacken ergänzt, dass die Festsetzung der Beitragshöhe auf eine Kategorisierung der Straßen in Hinsicht auf ihre Verkehrsbedeutung erfolge.

Die Frage des Herrn Beckers, ob sich die Forderung der Anwohner auf eine Gehwegwiederherstellung in Asphalt kostenmäßig ausgewirkt habe, wird von Herrn Kühn mit dem Hinweis beantwortet, dass die Verwaltung für Asphalt oder Plattenbelag jeweils gleiche Kosten veranschlagt hätte.

Beschluss

Der Verkehrsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage -Im Grüntal von Austraße bis Stichweg Nellessenstraße - zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 14.04.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt