5. Mai 2010 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 13Öffentlich

Blücherplatz;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 2

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Diepelt empfiehlt bei den Sonderparkberechtigungen Auszubildende mit aufzunehmen. Herr Dupont weist darauf hin, dass die Kriterien für das berechtigte Bewohnerparken oft unverständlich sind. Herr März verweist darauf, dass die SPD zu dieser Thematik einen Ratsantrag gestellt hat. Der Mobilitätsausschuss wird über die Neuregelung der Kriterien befinden.

Frau Diepelt möchte durch ein Auslesen der Parkautomaten Informationen darüber erhalten, wie viele Externe das Angebot nutzen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “Ost 2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich “Ost 2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Die Straßen Aretzsstraße zwischen Hein-Janssen-Straße und Straße Blücherplatz Bischofstraße Blücherplatz (Nebenfahrbahn gerade Haus Nr.) Dennewartstraße Eintrachtstraße Joseph-von Görres- Straße Jülicher Straße Kapuzinergasse (sofern von den Anwohnern erwünscht, da Privatstraße) Peliserkerstraße Reimanstraße Sigmundstraße Talstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf der Joseph-von-Görres-Straße Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn) Straße Europaplatz mit Positivbeschilderung (StVOZ. 314) versehen. 3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet. 4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 5. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2" soll schnellstmöglich erfolgen. 6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 7. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 8. Dem Rat wird empfohlen; die Sonderparkberechtigung für: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird zu beschließen. 9. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 05.05.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt