6. Mai 2010 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 10Öffentlich

Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsplänen im Stadtbezirk Aachen-Mitte

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Plum weist darauf hin, dass zwischen den Seiten 156 und 157 ein Plan fehlt.

Herr Rau richtet an die Verwaltung die Bitte, den Ausschuss immer möglichst umgehend und genau über die neuen Bebauungspläne zu informieren, die an die Stelle der aufzuhebenden Durchführungspläne treten sollen, da sonst nur noch Entscheidungen nach § 34 BauGB möglich sind.

Es ergeht folgender

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für die Durchführungspläne - Nr. 423 - Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße - Nr. 424 - Jakobstraße, Johannes-Paul-II.-Straße, Rennbahn und Klappergasse - Nr. 444 - Löhergraben, Jakobstraße, Vennstraße und Bendelstraße - Nr. 449 - Annastraße, Jesuitenstraße und Alexianergraben - Nr. 451 - Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße - Nr. 472 - Gelände der RWTH Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße - Nr. 480 - Komphausbadstraße, Bädersteig, Mefferdatisstraße und Großkölnstraße - Nr. 484 - Oligsbendengasse - Nr. 485 - Jakobstraße/Ecke Trichtergasse die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 06.05.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt