27. Mai 2010 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 14Öffentlich

Holzgraben ab einschl. Hsnr.6 und 11, Büchel von Peterstraße bis Mefferdatisstraße, Dahmengraben und BädersteigAbrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007) sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Holzgraben ab einschl. Hsnr. 6 und 11, Büchel von Peterstraße bis Mefferdatisstraße, Dahmengraben und Bädersteig“ als Fußgängergeschäfts-straße vom 23.09.2009 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.09.2009) die Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 27.05.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt