Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt vom 07.02.2010
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Der Vorsitzende bittet Herrn Klee, eine Zusammenfassung der bisherigen Feststellungen und Maßnahmen zu geben sowie über das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die nach dem Kommunalwahlgesetz festgelegten rechtlichen Konsequenzen zu informieren.
Herr Klee gibt einen Überblick zur Sache. Die ausführlichen Erläuterungen sind in den Anlagen zur Sitzung am 28.4.2010 und zur heutigen Sitzung enthalten.
Fazit ist, dass in 62 Fällen die Unterschriften auf den Wahlscheinen nicht von den Wahlberechtigten stammen. Bei der Stimmabgabe kann in diesen Fällen gegen elementare Wahlrechtsgrundsätze verstoßen und damit das Wahlergebnis beeinflusst worden sein.
Der Vorsitzende legt beispielhaft 10 der betreffenden Wahlscheine zusammen mit offiziellen Dokumenten (Anträge, Ausweispapiere), die von diesen Wahlberechtigten unterschrieben wurden zur Einsichtnahme und zum Vergleich der Unterschriften durch die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses vor.
Bei einer kurzen Aussprache stimmen die Ausschussmitglieder darin überein, dass die Integrationsratswahl vom 7.2.2010 für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen sei. Weitere Anordnungen, insbesondere bezüglich der Wahlvorschläge seien nicht zu treffen, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Unregelmäßigkeiten durch die Einflussnahme von
Wahlvorschlagsträgern zustande gekommen sind.
Beschluss
Technische Details
ID: 38682
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=38682
Grunddaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
- Gremium
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum
- Mi., 26.05.2010
- Uhrzeit
- 16:30
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Status
- gemischt