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Bebauungsplan Nr. 910 - Eupener Straße / Heidweg -hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 910 zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Verschiebung der Garagenfläche im Bereich der Eupener Straße 287b in Richtung Eupener Straße. Weiterhin beschließt er die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: - Konkretisierung der schriftlichen Festsetzung zu den überbaubaren Grundstücksflächen bezogen auf Terrassenüberdachungen und Wintergärten - Ergänzung der schriftlichen Festsetzung zu nachträglichen Dämmmaßnahmen. Der Rat beschließt einstimmig nach sorgfältiger Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange sämtliche zu den einzelnen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt den so geänderten bzw. ergänzten Bebauungsplan Nr. 910 – Eupener Straße, Heidweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 269, 275, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.05.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt