Beratung
Zur Einführung in das Thema erläutert Herr Emonts, dass die Verwaltung mehrere Experten eingeladen hat, die jeweils aus ihrem Tätigkeitsbereich darstellen, unter welchem Aspekt sie mit Prostitution zu tun haben.
Herr Plum vom Gesundheitsamt der StädteRegion trägt unter dem Aspekt der Gesundheitsprävention vor. Der Vortag ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Da das Gesundheitsamt angehalten ist, sich auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben zu beschränken und entsprechend personell ausgestattet ist, ist eine zugehende Beratung für die Prostituierten nicht umsetzbar.
Herr Lemper vom Aachener Polizeipräsidenten erklärt, dass die Polizei das Thema Prostitution unter drei Aspekten betrachtet:
-Sicherheit/Strafbarkeit
-Opferschutz
-Strafbewältigung
In Aachen existieren fünf Bereiche der Prostitution:
1.Prostitution in der Antoniusstraße
Hier befinden sich ca. 30 Häuser in denen im Durchschnitt 3 – 4 Frauen im 2-Schicht-Betrieb der Prostitution nachgehen.
2.Prostitution in Wohnungen
Hierüber besteht ein schlechter Überblick. Man geht von ca. 15 langfristig als private Bordelle eingerichtete Wohnungen aus.
3.Prostitution in Bar- und Clubbetrieben
Es existieren ca. 10 in Aachen und ca. 24 in der StädteRegion Aachen. Pro Betrieb arbeiten ca. 2 – 3 Frauen „fest angestellt“.
4.Straßenprostitution im Rahmen der Beschaffungsprostitution
Es wurden insgesamt 54 Frauen von der Polizei gezählt.
5.Straßenprostitution im Grünen Weg
Es handelt sich um ca. 10 – 15 Frauen.
Insgesamt geht die Polizei davon aus, dass ca. 250 – 300 Frauen in Aachen der Prostitution nachgehen. Dabei findet eine permanente Fluktuation der Personen statt, die sich aufgrund von „Angebot und Nachfrage“ ergibt. In der Antoniusstraße findet man derzeit überwiegend Osteuropäerinnen vor. Dies ist bedingt durch die Öffnung der EU-Grenzen zum Ostblock. Momentan werden auch verstärkt Schwarzafrikanerinnen angetroffen.
Die Besucher/Kunden sind in der Antoniusstraße international. Es werden viele Grenzgänger registriert. Bei der Straßenprostitution sind die Besucher/Kunden überwiegend deutsche Staatsangehörige.
Aktuell bestehen zwei Diskussionspunkte zum Thema Prostitution in Aachen:
1.Immobilienaspekt
In Aachen besteht die Überlegung, die Prostitution in der Antoniusstraße zu entfernen bzw. einzuschränken. Dies wird aus Sicht der Polizei jedoch ausschließlich dazu führen, dass sich die Prostitution in andere Gebiete bzw. innerhalb der Antoniusstraße verlagert. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich die Prostitution in private Wohnungen verlagert. Aufgrund der Verlagerung aus der Öffentlichkeit bestünde für die Frauen ein geringeres Maß an Sicherheit.
Hinsichtlich einer Sichtabschottung der Antoniusstraße besteht Handlungsbedarf. Allerdings muss diese so gestaltet sein, dass die Polizei (auch Feuerwehr und Rettungsdienst) weiterhin freien Zugang zur Antoniusstraße haben.
2. Prostituiertensteuer
In der Antoniusstraße bezahlen die Frauen pro Zimmer/Nacht ca. 100,00 €. Zusätzlich wird von den Vermietern pro Tag ein Gewerbesteueranteil von 15,00 € von den Frauen verlangt. Zudem werden die Frauen weitere Abgaben an „Zuhälter“ leisten müssen, so dass sich ihr Gewinn weiter vermindert. Es ist davon auszugehen, dass bei Einführung einer Prostituiertensteuer sich der eigene Gewinn der Frauen mindern wird und nicht die zu leistenden Zahlungen an die Vermieter bzw. „Zuhälter“. Die Prostituiertensteuer würde demnach ausschließlich zu Lasten der Frauen selber gehen.
Die Polizei hat durchschnittlich ca. 10 Einsätze im Monat in der Antoniusstraße. Hiervon entfällt ca. die Hälfte auf Straftaten, nicht jedoch auf Menschenhandel/Zwangsprostitution. Ca. 20 % der Einsätze erfolgen aufgrund von Gewalt zwischen Besuchern, nicht gegenüber Frauen.
Da Menschenhandel/Zwangsprostitution sehr schwer nachweisbar ist, gibt es hierzu keine verlässlichen statistischen Zahlen. Die beteiligten Frauen müssten zwecks polizeilicher und rechtlicher Verfolgung zu einer Aussage bereit sein. Da jedoch häufig von den Organisatoren Druck auf sie bzw. ihre Familien im Heimatland ausgeübt wird und den meisten Frauen aus ihren Erfahrungen mit der Polizei in ihrem Heimatland das Vertrauen zur hiesigen Polizei fehlt, sind die Frauen selten bereit eine Aussage zu machen. Aus diesem Grunde ist eine Unterstützung von Beratungsstellen und Gremien sehr wichtig und wünschenswert. Es sei jedoch generell schwierig, einen Zugang zu den Frauen zu finden.
Auf entsprechende Nachfrage der Ausschussmitglieder berichtet Herr Lemper von der Situation in Lüttich. Nach dem Neubau des dortigen Bahnhofs hat man diesen als Sperrbezirk erklärt und die Prostituierten aus dem Bereich verdrängt. Dies hat zu einem Anstieg der Prostitution in Aachen geführt. Hieran lässt sich erkennen, dass man die Prostitution nicht einschränken kann. Es können allenfalls Maßnahmen gefunden werden, um sie besser zu kontrollieren.
Herr Reinke vom Ausländeramt der StädteRegion berichtet, dass die Maßnahmen bezüglich der von der Polizei aufgegriffenen, ausländischen Prostituierten seitens des Ausländeramtes vom Einzelfall, insbesondere von der Nationalität der Prostituierten, abhängig sind. So könne es z.B. zu einer Abschiebung in das Heimatland kommen, soweit keine persönlichen Gründe entgegenstehen, oder z.B. ein Asylantrag seitens der Prostituierten gestellt werde. Oftmals ist es jedoch schwierig, die wahre Nationalität sowie das wahre Geburtsdatum der Aufgegriffenen festzustellen, da der Menschenhandel/die Zwangsprostitution sehr gut organisiert ist und die Frauen häufig gut gefälschte Pässe besitzen. Soweit man die Frauen nicht festhalten kann, tauchen sie unter, so dass selten dieselbe Frau ein weiteres Mal aufgegriffen wird.
Frau Finken stellt sich zum einen als Vertreterin des Gleichstellungsbüros, zum anderen als Vertreterin des Arbeitskreises Menschen-/Frauenhandel und Zwangsprostitution vor. Sie bestätigt die Aussage des Herrn Lemper, dass die diesbezüglichen Daten nicht verifizierbar sind. Der Wahrnehmung nach nimmt die Zwangsprostitution jedoch sowohl quantitativ, als auch qualitativ, was den Druck auf die Frauen anbelangt, zu. Es handelt sich um ein organisiertes Verbrechen von Menschenhändlerringen, die Frauen in wirtschaftlich starke Länder einschleusen, um mit diesen Profit zu machen. In Aachen besteht zudem ein erhöhtes Gefährdungspotential wegen der Grenzlage, da sich die Organisationen sowie die Frauen durch Grenzüberschreitung einer akuten Verfolgung schnell entziehen können.
Die Prostitution in der Antoniusstraße bietet den betroffenen Frauen ein gewisses Maß an Sicherheit, da sie öffentlich und somit für die Polizei und Ordnungsbehörde (begrenzt) kontrollierbar ist. Wenn man die Antoniusstraße für die Prostitution sperrt und diese sich in private Wohnung verlagert, werden die Frauen keine entsprechende Unterstützung und Hilfe mehr durch Polizei und Ordnungsbehörde erfahren. Das sollte bei der Planung für die Antoniusstraße berücksichtigt werden.
Nach einem Runderlass des Innenministeriums NRW ist es ausreichend, wenn sich die Betriebe als Gewerbe anmelden, nicht die einzelnen Frauen, die der Prostitution nachgehen. Von diesem Grundsatz gibt es in NRW nur wenige Ausnahmen (z.B. Dortmund). Bei einer namentlichen Einzelanmeldung sind die Frauen nicht mehr anonym und ggf. besser geschützt, da sie von den „Zuhältern“ nicht mehr ohne weiteres verschoben werden können. Außerdem wäre die Anzahl der in der Prostitution beschäftigten Frauen durch Einzelmeldungen besser einschätzbar.
Durch die (seit einigen Jahren neue) Gesetzeslage wie z.B. Prostitutionsgesetz und EU-Ost-Erweiterung ist eine polizeiliche und ordnungsbehördliche Kontrolle kaum noch möglich. Die Frauen sind dadurch der Willkür der „Zuhälter“ noch stärker ausgeliefert.
Im Anschluss an die informativen und spannenden Vorträge besteht weiterer, umfangreicher Informationsbedarf, so dass sich Herr Bruynswyck, Frau Behlau, Frau Lassay, Frau Schulz, Herr Deumens und Frau Niemann-Cremer mit zahlreichen, detaillierten Fragen an die Vortragenden wenden.
Entsprechende Antworten sind bei der Wiedergabe der einzelnen Vorträge in dieser Niederschrift eingepflegt worden.
Aufgrund der regen Diskussion fasst die Ausschussvorsitzende, Frau Höller Radtke, zusammen, dass die vorhandenen Vortragenden für die abschließende Behandlung und Entscheidungsfindung nicht ausreichend sind. Es sollte vielmehr ein „Hearing“ stattfinden, in dem das Frauennetzwerk und weitere Experten, auch aus anderen Kommunen, mit einzubeziehen sind, um weitere Informationen zu erhalten und einen Erfahrungsaustausch vorzunehmen. Erst anschließend könne ein Konzept für einen Handlungskatalog erarbeitet werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 39090
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=39090
Grunddaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 24.06.2010
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Status
- gemischt