TOP 7.1Öffentlich

Änderung der Satzung zur Regelung von Einzelheiten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nach §§ 25 und 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. November 1996, in der Fassung des zweiten Nachtrages vom 09.12.2002

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Beigeordneter Dr. Erlenkämper verweist auf die Vorlage sowie die noch nachgeschobenen redaktionellen Ergänzungen zur Vorlage. Über diese Ergänzungen seien nach nochmaliger Prüfung in § 5 folgende redaktionelle Änderungen erforderlich. Statt „Wahlorgan“ müsse es richtigerweise „Abstimmungsorgan“ lauten. In § 12 Abs. 1 müsse es heißen „21. Tag vor“.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Plum, wie zu verfahren sei, wenn dieser 21. Tag ein Sonntag sei, erklärt Beigeordneter Dr. Erlenkämper, dass dann die Regelungen zu Fristen aus dem BGB zur Anwendung kämen.

Daraufhin fasst der Hauptausschuss folgenden einstimmigen

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den anliegenden Änderungsentwurf einer Satzung einschließlich der nachgeschobenen redaktionellen Änderungen für die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7.1
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses, beigeladen sind die Mitglieder des Finanzausschusses, Kulturausschusses Planungsausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.04.2005
Uhrzeit
16:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Status
gemischt