Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland (CVUA Rheinland) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1.1.2011
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Der Ausschuss bittet die Verwaltung, in Zukunft alle Informationen zu den Tagesordnungspunkten frühzeitig zur Verfügung zu stellen.
Herr Lindgens sagt dies zu und fasst den Sachstand zu diesem Punkt wie folgt zusammen:
Ziel sei die Einrichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland (CVUA Rheinland) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1.1.2011, um eine effizientere Aufgabenerfüllung in finanzieller und organisatorischer Hinsicht zu erreichen. Der weitere Ausbau der Zusammenarbeit mit den Standorten Leverkusen, Bonn und Köln sei vom Land NRW gefordert und nötig, um eine Qualitätsverbesserung für die Verbraucher zu sichern.
Im Vorfeld seien von den Fraktionen Fragen an die Verwaltung gerichtet worden, die in den Ergänzungen zur Vorlage (Anlage 1 und 2) vorab erläutert wurden.
Auf zusätzliche Fragen der Ausschussmitglieder antworten Herr Lindgens und Herr Dr. Löhr (Fachbereichsleiter FB 58) wie folgt:
Synergieeffekte erwarte man insbesondere durch Einsparungen von Ausstattungs-/ Investitionskosten und Mieten bei einem gemeinsamen Standort. Aber auch Mengenrabattvorteile bei Bestellungen könnten erwirkt werden. Ein Beispiel sei das zum 01.01.2009 gegründete integrierte Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW). Dieses erwarte für 2014 eine Preissenkung von 10%.
Der Rat der Stadt Köln habe nicht für alle beteiligten Städte beschlossen, dass ein generelles Rückkehrrecht für die Beschäftigten gegeben sei. Hier sei ein Prüfauftrag an die beteiligten Kommunen ergangen und diese hätten sich einvernehmlich gegen ein generelles Rückkehrrecht für alle Beschäftigten entschieden, da sonst die Ausstattung der AöR mit qualifiziertem Personal nicht sichergestellt sei.
Es sei zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung über den Standort möglich, weil erst nach Gründung der AöR die Möglichkeit zur rechtmäßigen Beschlussfassung und damit auch der Standortwahl bestehe. Der Standort Leverkusen sei wie beschrieben- ein Gerücht. Nach Gründung würde ein geeigneter Standort gesucht, der möglichst in der Mitte liegen und für alle Beteiligten gut erreichbar sein sollte.
Die Stadt werde sich im Verwaltungsrat der AöR dafür einsetzten, dass die Kann-Vorschrift zum Fahrtkostenersatz durchgesetzt wird.
Zur Härtefall-Regelung seien zeitnah Gespräche mit der Personalvertretung und den Beteiligten geplant und es würden Lösungsmöglichkeiten für die als Härtefälle anerkannten Personen gesucht.
Die weitere Nutzung des Gebäudes sei noch offen. Das Gebäudemanagement E 26 sei aber in den Prozess eingebunden.
Frau Hoch kritisiert, dass die Standortfrage nicht geklärt sei und damit Unsicherheit für die Mitarbeiter über ihren zukünftigen Arbeitsort bestehe. Demzufolge seien mehrere Härtfall-Anträge hinzugekommen.
Abschließend erklären Herr Ferrari für die Fraktion die Grünen, Frau Moselage für die FDP, Herr Herforth für die SPD und Herr Büchel für die CDU ihre Zustimmung zu dem in der Vorlage beschriebenen Beschlussvorschlag. Gleichzeitig bittet der Ausschuss um Informationen insbesondere über die Härtefall-Regelungen, aber auch den zukünftigen Standort der AöR.
Frau Begolli beantragt für die Fraktion die Linke die Beschlussfassung zu vertagen. Dies wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Mit einer Gegenstimme ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 39706
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=39706
Grunddaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 08.09.2010
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Chemische Lebensmitteluntersuchung
- Status
- gemischt