TOP 6Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden -hier: A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGBB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGBC. Offenlagebeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Frau Beyer stellt kurz die Verwaltungsvorlage vor.

Da die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Eilendorfer Gebiet verlangt, bittet sie Herrn Meiners, vom Fachbereich Umwelt, diesbezüglich zu referieren.

Herr Meiners erläutert den Sinn und Zweck von Ausgleichsmaßnahmen anhand eines bemerkenswerten Lichtbildervortrages.

Er bestätigt, dass in Eilendorf keine Flächen mehr für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Mit dem Immobilienmanagement versuche er weitere Grünflächen zu erwerben. Leider wolle kein potentieller Grundstückseigentümer an die Stadt Aachen zu marktüblichen Preisen verkaufen.

Herr Schäfer (SPD) erklärt, dass seine Fraktion der Erweiterung des Gewebegebietes nicht zustimme. Die Gewerbefläche werde nicht benötigt. Er hoffe, dass im Gewerbegebiet Eilendorf - Süd Ausgleichsflächen angekauft werden können.

Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) kann dem Bebauungsplan nicht zustimmen. Auch er ist gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes.

Herr Römer (CDU) resümiert, dass die geforderten Ausgleichsmaßnahmen nicht im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf möglich sind. Keine Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Eilendorf, keine Zustimmung zum Offenlagebeschluss. „Dann bleibt es eben grün“. Die CDU-Fraktion lehne daher die Erweiterung des Gewerbegebietes ab.

Die Bürgermeisterin bemerkt, dass Dinge im Leben sich ändern können. So auch die Einstellung der CDU-Fraktion zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden - in der vorgelegten Fassung.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 31.08.2010
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt