16. März 2011 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 7Öffentlich

Bewohnerparken;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone 'T' (Thomashofstraße)undAntrag der CDU-Ratsfraktion vom 12.06.2006 auf Prüfung der Ladezeiten im Bereich Jülicher Straße 43-13undAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Mitte vom 25.11.2008 auf Einrichtung des Teilstücks Robensstraße 50-75 als Spielstraße

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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari teilt mit, dass der Mobilitätsausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen zugestimmt hat.

Das Thema wird von Frau Diepelt, Herrn Lindemann, Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari und Herrn Prof. Dr. Hartmannerörtert. Verwaltungsseitig erläutert Herr Müller und beantwortet Fragen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Die Straßen Karlsburgweg Passstraße Robensstraße Thomashofstraße Ungarnstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf der Jülicher Straße Lombardenstraße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen. 3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet. 4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 5. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen. 6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 7. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 8. Die im Bereich Robensstraße/Passstraße und Robensstraße/Thomashofstraße vorgezogenen Gehwegköpfe werden laut Plan erstellt, sobald die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. 9. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird zu beschließen. 10. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen. Die Anträge gelten als behandelt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 16.03.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt