TOP 16Öffentlich

Bewohnerparken;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone 'T' (Thomashofstraße)undAntrag der CDU-Ratsfraktion vom 12.06.2006 auf Prüfung der Ladezeiten im Bereich Jülicher Straße 43-13undAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Mitte vom 25.11.2008 auf Einrichtung des Teilstücks Robensstraße 50-75 als Spielstraße

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig: 1. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. 2. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt 30,00 €.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.04.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt