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Bebauungsplan Nr. 930 - Burghöhenweg/Am Burgberg;hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Einstimmig beschließt der Rat der Stadt wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - die Fläche für Garagen, Carports oder Stellplätze wird rechtwinklig zur Eichenstraße gebildet und damit in großen Teilen von der Grenze abgerückt und reduziert; - die überbaubare Fläche im nördlichen Bereich der Eichenstraße wird um 2,0 m reduziert. Außerdem beschließt der Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 930 Burghöhenweg / Am Burgberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.05.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt