TOP 10Öffentlich

Aufhebung des Durchführungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünsterhier: Beschluss zur Offenlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf Frage der SPD-BF antwortet Herr Bänisch, dass der in Rede stehende Plan erhebliche Rechtsmängel aufweist und im Streitfall vor Gericht nicht standhalten würde. Daher können derzeit Bauvorhaben nur nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Es ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Bebauungsplans Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Schleckheimer Straße und Münsterstraße – einstimmig zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss einstimmig, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 11.05.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt