29. Juni 2011 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung: Bericht der Verwaltung zur Beteiligung von Kindern aus Asylbewerberfamilien in Aachen am Bildungspaket-Tagesordnungsantrag der Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt-

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Emonts teilt mit, dass der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Verwaltung beauftragt hat, schnellst möglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Kinder von Eltern, die Leistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren können. Der Ausschuss hat darauf hingewiesen, dass die Verantwortung bei der Bundes -und Landesregierung liegt.

Der Rat soll in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen. Höchstwahrscheinlich werden für die betreffenden Kinder in Aachen Stiftungsmittel zur Verfügung gestellt.

Frau Scheidt findet den Beschlussvorschlag des Ausschusses gut und richtig. Dieser Beschluss soll vomIntegrationsrat übernommen werden. Die Bundes- und Landesregierung sind jedoch in der Pflicht. Insbesondere weil es sich hier um Kinder handelt, muss die Stadt Aachen auf die Bundes- und Landesregierung zugehen. Wenn die Stadt hierfür einsteht, soll dies nur eine Ausnahme sein.

Herr Linden schließt sich der Meinung von Frau Scheidt an und ist der Auffassung, dass das AsylbLG und das jetzige Gesetz über Bildung- und Teilhabe nicht im Einklang mit dem Art. 1 des Grundgesetzes stehen.

Frau Keller weist darauf hin, dass die Kinder bzw. die Eltern der Kinder gar nicht wissen, welche Ansprüche sie haben. Die Eltern sollen durch mehr Aufklärungsarbeit herangeführt werden.

Herr Ulug ist der Auffassung, dass hier ein Multiplikatorenproblem besteht. Die Aufklärung soll durch mehr Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Denn dies ist nicht der Sinn des Gesetzes.

Herr Barry plädiert für einen Beschluss des Integrationsrates, der ureigens die Interessen der Migranten vertritt. Da Kinder nicht die Wahl haben, ob sie zur Schule gehen oder nicht, müssen auch alle Kinder profitieren können. Wenn man die Kinder nach § 3 AsylbLG ausgrenzt, wird es in Zukunft mehr Kriminalität und Arbeitslosigkeit geben.

Herr Emonts weist darauf hin, dass die Verwaltung unter dem Aspekt, dass eine Schulpflicht für alle besteht, bereits Zuschüsse für Schulmittel und Klassenfahrten nach § 6 AsylbLG bewilligt.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie an.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 29.06.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
öffentlich