19. Juli 2011 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 10Öffentlich

Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Drews führt zum VormÄG wie folgt aus:

Wesentliche Inhalte sind:

·Stärkung des Kontaktes des Vormunds zum Mündel

·Stärkung der Personensorge für den Mündel

·Verbesserung der Dokumentation des Kontaktes

  • Verbesserung der Beaufsichtigung durch die Gerichte.
  • Aus den Maßnahmen, besonders aus der Begrenzung der Fallzahlen auf 50 für Vollzeitbeschäftigte, ergibt sich ein höherer Stellenbedarf.
  • Auch angesichts des gesetzten Standards von 50 Vormundschaften setzt ein monatlicher Kontakt eine dichte Arbeitsorganisation voraus.
  • Frau Braun-Kurzmann lobt die Intention des Gesetzgebers die Fallzahlenbegrenzung betreffend, hält eine Umsetzung mit den vorgegebenen Auflagen aber für schwierig. Es sind Kostenrechtsbeschwerden beim Bundesgerichtshof anhängig, auch der SKF hat sich hierzu Rechtsbeistand eingeholt, wird aber nicht den vollen Bedarf geltend machen.
  • Für die Zukunft wird darum gebeten, dem KJA die Personalbindung in den Vormundschaftsverfahren detailiert darzustellen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 19.07.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Status
gemischt