21. Juli 2011 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 15Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 933 Preusweg Nord;hier: Beschluss einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 933 - Preusweg Nord - für das Grundstück Preusweg 55

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Moselage erklärt, sie sei nicht befangen, da sie außerhalb des Planungsgebietes wohne. Bei der letzten Beratung bezüglich dieses Bebauungsplanes habe sie vorsichtshalber nicht an der Beratung teilgenommen. Zur Vorlage stellt sie fest, es fehle die Begründung.

Herr Krieselteilt mit, in der letzten Sitzung seien im nichtöffentlichen Teil die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 933 – Preusweg Nord – vorgestellt worden; es gab drei Varianten. Die Verwaltung sei beauftragt worden, eine vierteVariante zu entwickeln mit geringerer Nachverdichtung. Bei dem Grundstück, für das die Veränderungssperre erlassen werden solle, handle es sich um eine Bebauung in zweiter Reihe, die den Zielen des Bebauungsplaneswiderspräche.

Herr Schaffrath stellt fest, diese Diskussion werde schon seit Jahren geführt. Man habe damals beschlossen, eine Bebauung in zweiter Reihe zuzulassen, wenn die Nachbarn einverstanden seien. Seiner Meinung nach könne man nichts dagegen sagen. Außerdem riskiere man hier, eine vierte Klage zu verlieren.

Herr Baal entgegnet, die Beratung einer Veränderungssperre habe Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung in einem Bebauungsplan. Mit dem Beschluss werde noch nicht die Genehmigung versagt.

Herr Rau schließt sich der Aussage des Herrn Baal an. Der Bebauungsplan, der jetzt in Bearbeitung sei, werde gerade deshalb gemacht, damit nicht jeder baue, wie er will. Theoretisch müsse für jedes Grundstück, für das ein Bauantrag gestellt werde, eine Veränderungssperre erlassen werden, weil man den Bebauungsplan sonst aushebeln würde.

Herr Plum schließt sich inhaltlich Herrn Baal und Herrn Rau an. Später könne im Rahmen des Bebauungsplanes entschieden werden; die Bebauung solle nur vorläufig verhindert werden. Gleichwohl solle die Verwaltung nochmals prüfen, ob die Vorgehensweise einer gerichtlichen Überprüfung standhalte.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 309, Flur 35, Gemarkung Aachen eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 21.07.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt