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Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 933 - Preusweg Nord - für das Grundstück Preusweg 55

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Helg stelltals Vorsitzender der FDP-Fraktion klar, dass diese der Satzung über die Veränderungssperre nicht zustimmen werde. Das OVG Münster habe die dieser Änderung zugrunde liegende Satzung 894 N im Wege eines Normenkontrollverfahrens für ungültig erklärt. Ein neues Bebauungsplanverfahren anzugehen, sei zwar formell richtig, allerdings werde dem Kläger in dieser Sache sein erstrittenes Recht wieder genommen. Dies komme einer Revanche der Verwaltung gleich, der die FDP-Fraktion nicht zustimmen werde.

Beigeordnete Nacken widerspricht dem Vorwurf einer Revanche und erklärt, dass die Veränderungssperre nicht dazu diene, dem Kläger sein Recht zu nehmen, sondern dazu, das Bebauungsplanverfahren sauber durchzuführen. Dies sei gängig praktiziertes Verfahren zur Aufstellung neuer Bebauungspläne in vielen Bereichen im Südviertel der Stadt.

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich gem. § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 309, Flur 35, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.09.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt