30. November 2011 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 5Öffentlich

Maßnahmenplan WintereinbruchAntrag der SPD-Fraktion Nr. 135/16 vom 14.01.2011

E 18/0074/WP16 · Entscheidungsvorlage

Antrag der SPD-Fraktion Nr. 135/16 vom 14.01.2011hier: Maßnahmeplan Wintereinbruch

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Lutterbach erläutert anhand einer Präsentation das Winterkonzept der ASEAG.

Das Notfallliniennetz wurde überarbeitet und mit dem Aachener Stadtbetrieb (E 18) abgestimmt. Bei Witterungseinbrüchen werden zusätzliches Fahrpersonal und Busse eingesetzt. Das Notfallliniennetz, basierend auf den Linienverkehr vom letzten Jahr, zeigt die Hauptachsen in „grün“ an und schaltet auf „rot“ wenn z. B. die Bushaltestelle nicht mehr angefahren werden kann. E 18 wird bei extremen Witterungseinbrüchen nur die Hauptachsen freihalten, um zu vermeiden, dass der Linienverkehr gänzlich eingestellt werden muss. Kann z. B. Schmithof nicht mehr angefahren werden, wird mit Funkwagen ein Pendelverkehr eingerichtet. Dieses Ampelsystem ist im Internet www.aseag.de eingestellt und abrufbar. Zu der Bereifung der Busse teilt er mit, dass die Busse mit Traktionsreifen(sog. M+S-Schnee-Reifen) mit einer Profiltiefe von 8 mm ausgerüstet wurden.

Die CDU-BF bedankt sich bei Herrn Lutterbach für diese Ausführungen. Sie weist darauf hin, dass der Antrag der CDU-BF vom 06.12.2010 in der Verwaltungsvorlage nicht aufgeführt ist, in dem ein Bericht speziell zur Situation im Stadtbezirk gefordert wurde. Da dies im Januar 2011 nicht möglich war, wurde dieser Bericht zur heutigen Sitzung erwartet.

Nachdem einige Schüler plötzlich auf die Straße gesetzt wurden, weil der Bus nicht weiter fahren konnte, hat die Pressesprecherin der ASEAG berichtet, dass Schmithof/Sief nicht anzufahren war, weil der Aachener Stadtbetrieb dort nicht geräumt hat. Dies wurde jedoch von E 18 bestritten. Hier sollte eine Beförderungs-Fürsorgeverpflichtung sichergestellt werden, auch in Bezug auf die Informationen für die Bürger. Stadtverwaltung und ASEAG veröffentlichen im Internet, dass z. B. die Haltestelle Schleidener Straße nicht mehr angefahren wird, warum wird die Haltestelle in der Senkestraße nicht ebenfalls aufgeführt? Anzumerken ist zudem, dass nicht alle, insbesondere ältere Leute, Zugang zu der Internetpräsentation haben.

Der Bericht der Pressesprecherin der ASEAG betr. Schmithof wird von Herrn Lutterbach bestätigt, weil E 18 nicht geräumt hatte. Natürlich sollten Kinder sind nicht unbeaufsichtigt auf die Straße gesetzt werden. Es besteht für Kinder die Möglichkeit, den Busfahrer anzusprechen, damit dieser ein Taxi bestellt. Die Taxikosten trägt die ASEAG. Zudem sind die meisten Kinder mit einem Handy ausgestattet.

Für die SPD-BF ist es nicht vorstellbar, dass ein Kind auf den Busfahrer zugehen muss, dies ist Aufgabe der ASEAG. Nicht nur Kindern, sondern allen Bürgern sollte bei extremer Wetterlage geholfen werden, damit schlimmeres verhindert werden kann. Zudem wäre es wünschenswert wenn die ASEAG über Winterreifen verfügen würde. Von der Topografie her liegt der Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim höher als das Stadtgebiet.

Zu der Frage, ob bei extremer Witterung auch die Hauptachsen nicht mehr von der ASEAG bedient werden, antwortet Herr Lutterbach, dass es davon abhängig ist, ob E 18 diese Bereiche freihalten kann.

Frau Opitz möchte auf Vorfall mit den Kindern zurückkommen. Es ging nicht um Oberstufenschüler, sondern um Grundschulkinder, die in einer solchen Ausnahmesituation nicht in der Lage sind, für einen geordneten Nachhauswege zu sorgen. Hier sollte die ASEAG auf die Busfahrer entsprechend einwirken bzw. schulen, damit Kinder und Jugendliche in jeder Situation sicher nach Hause kommen.

Herr Lennartz weist darauf hin, dass es einen Zugriff auf die Dringlichkeitspläne unter

www.aachener-stadtbetrieb.de gibt, hier ist auch das Straßenverzeichnis hinterlegt. Der Winterdienst erfolgt nach drei Dringlichkeitsstufen, die nacheinander abgearbeitet werden, sodass im Idealfall gegen 07:00 Uhr die Straßen befahrbar sind. Dabei steht E 18 im engen Kontakt mit der ASEAG und dem Verkehrsmanagement.

Die SPD-BF spricht ihren Dank an Herrn Lennartz und die Mannschaft des Stadtbezirks aus, die im letzten Winter bis an ihre Belastungsgrenzen gegangen sind.

Unverständlich ist auch, dass Anlieger für die Schneeräumung an Haltestellen verantwortlich sind. Im letzten Winter lag z. B. an der Haltestelle Lichtenbusch, die ein Umsteige-Knotenpunkt ist, so viel Schnee, dass das Räumen für den Anlieger nicht möglich war. Würde die Stadt hier im Rahmen der Ersatzvornahme tätig und kommen dann Kosten auf die Anwohner zu? Es gibt Bürger, die auf Hilfe angewiesen sind. Ist hier von Seiten der Stadt Aachen angedacht, wie einzelnen Bürgern geholfen werden kann. Ist das Silo an der Breiniger Straße bekannt?

Herr Lennartz erklärt, dass die Räumung von Bushaltestellen und Gehwegen nach der Satzung auf die angrenzenden Eigentümer verlagert ist. Die Bushaltestellen müssen in einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m freigehalten werden. Hier besteht eine Verpflichtung bzw. Verantwortung für den Grundstückseigentümer. Wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommt, muss die Stadt aktiv werden. Dies kann auch zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen, wenn der Eigentümer versucht, sich aus der Verpflichtung zu entziehen.

Das Silo an der Breiniger Straße ist im Eigentum des Landesbetrieb Straßen und nicht mehr in Funktion.

Die CDU-BF bittet nochmals um Auskunft, aus welchen Gründen ihr vom 06.12.2010 in der Vorlage nicht erwähnt wurde. Ebenso beanstandet sie die Beratungsreihenfolge. Aus ihrer Sicht hätten zuerst die Bezirke die Vorlage zur Kenntnis erhalten müssen, damit ggf. entsprechend Empfehlungen an den Betriebsausschuss hätten erfolgen können. Sie regt an, auch dem Bürger zuzugestehen, dass dieser in Ausnahmesituationen den Räumdienst nicht leisten kann, insbesondere, da ASEAG und E 18 auch keine Gewährleistung für eine ständige Bereitschaft übernehmen können. Es kann nicht sein, dass dem Bürger in diesen Fällen mit Ersatzvornahmen gedroht wird.

Herr Lennartz erklärt, dass der Ratsantrag der SPD vom 14.012011 auch Maßnahmen zur Verbesserung des Winterdienstes beinhaltet. Die Vorlage dient der Information der Bezirke über den Maßnahmenplan. Die Stadt Aachen ist bzgl. Winterräumtätigkeiten genau so in der Pflicht wie jeder Bürger.

Die Grüne-BF bedankt sich für die gute Zusammenarbeit, insbesondere gilt der Dank den Mitarbeitern des Bauhofes.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als abschließend behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2011 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, einen Maßnahmeplan für den Fall eines massiven Wintereinbruches mit starkem Schneefall zu entwickeln.

Nachdem zwischenzeitlich die hierzu erforderlichen Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten weitestgehend abgeschlossen sind, nimmt der Aachener Stadtbetrieb nunmehr unter Bezugnahme auf die zu diesem Antrag bereits für die Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.03.2011 erstellten Vorlage (Vorlage-Nr.: E 18/0052/VP16) zu den einzelnen Maßnahmepunkten wie folgt Stellung:

1. Die Erstellung eines öffentlich zugänglichen, stadtweiten Räumplanes mit Prioritäten für Straßen, öffentliche Flächen und Bushaltestellen zur Gewährleistung der Mobilität für alle Aachenerinnen und Aachener bei jedem Wetter

Der Aachener Stadtbetrieb wird ein Verzeichnis der Straßen im Stadtgebiet Aachen mit den jeweiligen Dringlichkeitsstufen für den maschinellen Winterdienst auf Fahrbahnen über die Internetseite www.aachener-stadtbetrieb.de der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die hierzu erforderlichen Vorarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, sodass mit einer endgültigen Veröffentlichung zum 01.12.2011 gerechnet werden kann.

Da die Räum- und Streupflicht an Bushaltestellen auf Gehwegen nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen ist, kann hierzu keine Prioritätenliste veröffentlicht werden.

Eine Gewährleistung der Mobilität bei jedem Wetter ist nicht leistbar, da dies die Grenzen der personellen und technischen Zumutbarkeit sowie der finanziellen Belastbarkeit der Stadt Aachen überfordern würde.

2. Die Aufrechterhaltung des ASEAG-Linienverkehrs zumindest auf den Hauptmagistralen, ggf. durch den Einsatz von Schneeketten für die Busse.

Der Winterdienst auf Fahrbahnen erfolgt aufgrund rechtlicher Vorgaben im Rahmen von Dringlichkeitsstufen. Danach sind verkehrswichtige und gefährliche Stellen in die Dringlichkeitsstufe 1 einzustufen und vorrangig zu bedienen. Kein Spezialverkehr wie z.B. ÖPNV, Schulbusse, Kranken- und Rettungswagen oder die Abfallentsorgung kann eine sonst verkehrsunwichtige in eine verkehrswichtige Straßen transformieren und damit eine bevorzugte Räum- und Streupflicht begründen. Darüber hinaus hat sich der Personenkollektivverkehr durch Winterbereifung oder Schneeketten selbst zu schützen (§ 18 BOKraft). Beachtet man diese eigenen Sorgfaltspflichten, muss der städtische Winterdienst keinen Spezialverkehr auf verkehrsunwichtigen oder ungefährlichen Straßen vor Schäden schützen.

Ungeachtet dessen wurden die bisherigen Dringlichkeitsstufen der über 1.200 Straßen im Stadtgebiet Aachen zwischen dem Aachener Stadtbetrieb einerseits sowie dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und der ASEAG andererseits abgestimmt und entstandene Änderungswünsche weitestgehend berücksichtigt.

Desweiteren hat die ASEAG dem Aachener Stadtbetrieb diejenigen Straßen benannt, die bei extremen Witterungsbedingungen im Rahmen eines eingeschränkten Linienverkehrs befahren werden (sog. Notfall-Liniennetzplan). Aus diesen insgesamt 145 Straßen hat der Aachener Stadtbetrieb entsprechende Räum- und Streupläne entwickelt, die zukünftig zur Aufrechterhaltung des ÖPNV bei extremen und schneereichen Witterungsverhältnissen vorrangig geräumt und gestreut werden.

3. Die Einplanung von Maßnahmen speziell für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, damit diese Gruppen nicht durch Schneeberge am Straßenrand, auf Gehwegen und an Bushaltestellen quasi gezwungen werden im Haus zu bleiben.

Im Rahmen der verwaltungsseitigen Abstimmungsgespräche besteht Einvernehmen dahingehend, dass die satzungsgemäßen Winterdienstpflichten an Bushaltestellen auch zukünftig bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke liegen soll. Ungeachtet dieser Verpflichtung soll zukünftig sichergestellt werden, dass an besonders wichtigen und stark frequentierten Haltestellen ein Ein- und Ausstieg auch nach starken Schneefällen möglich ist. In diesem Zusammenhang prüfen E.V.A. / ASEAG und der Aachener Stadtbetrieb, ob die punktuelle Räumung von wichtigen Haltestellen im Bedarfsfalle auch mit eigenem Personal, ggfls. im Wege der Ersatzvornahme, realisiert werden kann. Mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung werden die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt.

Die ASEAG hat dem Aachener Stadtbetrieb zwischenzeitlich eine Auflistung der „wichtigen Haltestellen“ aus dem Notfall-Liniennetzplan übersandt. Für die Bewertung der Haltestellen im Stadtgebiet Aachen hinsichtlich der Notwendigkeit zur Schneeräumung wurden folgende Kriterien herangezogen:

hoher Schülerverkehrsbedarf

Umsteigepunkt / Verknüpfungspunkt

hoher Fahrgastandrang

Gefällelage

ungünstige Topographie.

4. Eine temporäre Ausweisung von Einbahnstraßen, um die durch die Räumung entstehende Einspurigkeit der Nebenstraßen auszugleichen.

Zu diesem Maßnahmepunkt hat die Verkehrsbesprechung (Polizei, ASEAG und Fachverwaltung) beschlossen, dies nicht grundsätzlich vorzusehen. Aus dortiger Sicht ist die kurzfristige Einrichtung von Einbahnstraßen problematisch, da die meisten Verkehrsteilnehmer die Strecken ohnehin gewohnheitsmäßig befahren und wenig auf Verkehrszeichen achten. Die einfache Installation von Klappschildern reicht nicht aus, um entsprechende Änderungen deutlich zu machen. Daher erfolgt bei der Einrichtung oder Änderung von Einbahnregelungen in der Regel vorab eine Presseinformation sowie eine konkrete Information der betroffenen Anlieger. Außerdem müssen Blechpolizisten oder Vorsperren aufgestellt werden, um die Verkehrsteilnehmer vom Befahren der Strecken abzuhalten. In der Praxis lässt sich das insbesondere in der Ausnahmesituation eines schneereichen Winters nicht vernünftig umsetzen. Dazu kommt ein erheblicher Aufwand für das Aufstellen und das zweimalige tägliche Kontrollieren der Verkehrszeichen. Derartige Einbahnregelungen sollten daher nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden.

Die ASEAG hat eine Liste mit möglichen Einbahnfahrtrichtungen auf Strecken des Buslinienverkehrs erstellt und der Straßenverkehrsbehörde sowie dem Aachener Stadtbetrieb zur Verfügung gestellt. Die Federführung bei der Entscheidung, ob eine Straße temporär als Einbahnstraße ausgewiesen wird, liegt bei der Straßenverkehrsbehörde als Anordnungsbehörde. Die Initiative kann sowohl von ASEAG als auch dem Aachener Stadtbetrieb ausgehen. Sollte die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig nicht erreicht werden können, kann die Anordnung auch über die Polizei laufen.

5. Die möglichst gleichmäßige über das Stadtgebiet verteilte Ausweisung von Schneeabladeflächen in Kooperation mit Landwirten.

Der Aachener Stadtbetrieb hat zwischenzeitlich 12 Schneeabladeflächen auf städtischen Grundstücken im Stadtgebiet festgelegt und in die gesamtstädtische Winterdienstorganisation integriert. Sollte sich ein darüber hinausgehender Bedarf abzeichnen, können kurzfristig weitere Flächen, ggf. auch in Kooperation mit Landwirten, akquiriert werden.

6. Die Kooperation mit Landwirten, Bauunternehmungen und Lohnunternehmern zur Erhöhung der Schneeräumkapazitäten.

Die Einbeziehung von privaten Dritten bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen wurde in der Vergangenheit bereits praktiziert, jedoch u.a. aufgrund eigener Optimierungen immer weiter zurückgefahren. Eine erneute Ausweitung derartiger Kooperationen ist bei Bedarf im Wege der Ausschreibung ohne weiteres denkbar und machbar. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass nur die wenigsten Privatunternehmen aufgrund der hohen Investitionskosten über die notwendigen Winterdienstgeräte (Räumschild und Streuer) verfügen. Bei evtl. notwendigem Abtransport von Schneemengen werden verschiedene Privatunternehmen bereits standardmäßig in der hiesigen Winterdienstorganisation berücksichtigt.

7. Die Veröffentlichung einer Infobroschüre für die Bürgerinnen und Bürger, in der über Rechte und Pflichten bei der Schneebeseitigung informiert wird und Tipps zur Schneeräumung und zur Bekämpfung von Dachlawinen gegeben wird.

Die Infobroschüre steht kurz vor der redaktionellen Endfassung und wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zeitnah in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wird auch der Abfallkalender für das Jahr 2012 mit einer Auflage von 90.000 Stück erstmalig entsprechende Informationen zum Winterdienst enthalten. Im Übrigen wird auf die bereits vorhandenen Winterdienstinformationen auf der Internetseite des Aachener Stadtbetriebes sowie des Grundbesitzabgabenbescheides verwiesen.

8. Die Optimierung des Splitt- bzw. Streusalzmanagements.

Wie die vergangenen Winterdienstperioden gezeigt haben, verfügt der Aachener Stadtbetrieb bereits über ein optimiertes Splitt- und Streusalzmanagement. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen ist bei der Stadt Aachen keine Streumittelengpässe aufgrund fehlender oder schlechter Vertragslage oder zu gering bemessener Beschaffungsmengen entstanden. Ungeachtet dessen wurde rein vorsorglich für die Winterdienstperiode 2011 / 2012 die Beschaffungsmenge einschl. externer Lagerkapazität nochmals deutlich erhöht und die Lieferbedingungen vertraglich exakt den Erfordernissen angepasst.

9. Die Einrichtung eines zusätzlichen Streusalzlagers auf dem Gelände des Stadtbetriebes.

Auf dem bisherigen Gelände des Aachener Stadtbetriebes kann aus Platzgründen kein zusätzliches Streusalzlager errichtet werden. Nicht zuletzt zur weiteren Umsetzung eines optimierten Streustoffmanagements sowie des Erfordernisses, sich unabhängiger hinsichtlich Preisentwicklung und Liefermengen von der Salzindustrie zu positionieren, ist die Errichtung eines zusätzlichen Lagers bereits ein mehrjähriger Wunsch des Aachener Stadtbetriebes. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitstellung des Erweiterungsgeländes „Halden Schmidt“, welches unmittelbar an das Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebes angrenzt und z.Z. nicht genutzt wird. In diesem Zusammenhang wäre eine eindeutige politische Beschlusslage zugunsten des Aachener Stadtbetriebes überaus hilfreich und wünschenswert.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:
Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 30.11.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
3.2.2026
Inhalt abgerufen
3. Februar 2026 um 14:51