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Antrag der SPD-Fraktion Nr. 135/16 vom 14.01.2011hier: Maßnahmeplan Wintereinbruch

E 18/0074/WP16 · Entscheidungsvorlage

Antrag der SPD-Fraktion Nr. 135/16 vom 14.01.2011hier: Maßnahmeplan Wintereinbruch

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Herr Hellmann von der SPD-BF teilt mit, dass aufgrund des letzten Winters starke Beeinträchtigungen hingenommen werden mussten und er möchte wissen, ob die Anwohner bzw. Geschäftsinhaber der Trierer Straße darauf hingewiesen worden sind, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu beseitigen.

Frau Krott ist die Situation bekannt. Es ist oft nicht hinnehmbar, wenn die Anwohner bzw. Geschäftsinhaber den Bürgersteig nicht räumen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Es ist auch falsch anzunehmen, dass der durch die Stadt geräumte Fahrradweg dann von Fußgängern genutzt werden soll. Die Anfrage auf Reinigung der Bürgersteige durch Mitarbeiter der Stadt Aachen muss mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die hierdurch entstehenden Kosten durch die Hauseigentümer gezahlt werden müssten, was nicht gewollt ist. Die City-Kräfte haben vermehrt die Anwohner auf die Gefahrenstellen aufmerksam gemacht und sie auf ihre Pflichten hingewiesen. Außerdem wurden sie durch entsprechend Aufforderungsschreiben des Bezirksamtes Brand auf ihre Pflichten in Bezug auf die Straßenreinigungssatzung hingewiesen.

Herr Liebenhoff von der CDU-BF zitiert den Antrag der CDU von Beginn des Jahres. Die CDU hatte darauf hingewiesen, dass die Anwohner der Trierer Straße ihre Räumungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen. Es waren nur schmale Streifen zwischen Geschäften und dem Hauptbürgersteig geräumt worden. Er beanstandet die fehlenden Kontrollen und bittet zukünftig, diese in verschärfter Form durchzuführen.

Frau Krott antwortet, dass der Antrag beantwortet worden ist. Sie widerspricht der Auffassung, dass nicht genügend Kontrollen durchgeführt worden wären. Geschäftsinhaber und Anwohner der Trierer Straße sind vermehrt angeschrieben und auf die Gefahrenstellen hingewiesen worden, da der Bürgersteig hier sehr breit ist und unmittelbar an Geschäftszeilen oder Haltestellen liegt. Eine frei geräumte Gehwegbreite von 1,20 m Fläche reicht allerdings nach der Satzung aus.

Ratsfrau Lürken hält den vergangenen Winter für einen Ausnahmewinter, der so in den letzten Jahren 20 Jahren nicht eingetreten ist. Sie möchte deshalb ein Lob für die Stadt Aachen aussprechen, die sofort tätig geworden ist, sobald Probleme aufgetaucht sind. Sie plädiert deshalb auch an die Anwohner und Geschäftsinhaber vor ihrer eigenen Haustüre zu kehren und – wenn vorhanden – auch im Bedarfsfall die Bushaltestellen von Eis und Schnee zu befreien.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Vorlage zum Maßnahmenplan Wintereinbruch zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als abschließend behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2011 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, einen Maßnahmeplan für den Fall eines massiven Wintereinbruches mit starkem Schneefall zu entwickeln.

Nachdem zwischenzeitlich die hierzu erforderlichen Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten weitestgehend abgeschlossen sind, nimmt der Aachener Stadtbetrieb nunmehr unter Bezugnahme auf die zu diesem Antrag bereits für die Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.03.2011 erstellten Vorlage (Vorlage-Nr.: E 18/0052/VP16) zu den einzelnen Maßnahmepunkten wie folgt Stellung:

1. Die Erstellung eines öffentlich zugänglichen, stadtweiten Räumplanes mit Prioritäten für Straßen, öffentliche Flächen und Bushaltestellen zur Gewährleistung der Mobilität für alle Aachenerinnen und Aachener bei jedem Wetter

Der Aachener Stadtbetrieb wird ein Verzeichnis der Straßen im Stadtgebiet Aachen mit den jeweiligen Dringlichkeitsstufen für den maschinellen Winterdienst auf Fahrbahnen über die Internetseite www.aachener-stadtbetrieb.de der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die hierzu erforderlichen Vorarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, sodass mit einer endgültigen Veröffentlichung zum 01.12.2011 gerechnet werden kann.

Da die Räum- und Streupflicht an Bushaltestellen auf Gehwegen nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen ist, kann hierzu keine Prioritätenliste veröffentlicht werden.

Eine Gewährleistung der Mobilität bei jedem Wetter ist nicht leistbar, da dies die Grenzen der personellen und technischen Zumutbarkeit sowie der finanziellen Belastbarkeit der Stadt Aachen überfordern würde.

2. Die Aufrechterhaltung des ASEAG-Linienverkehrs zumindest auf den Hauptmagistralen, ggf. durch den Einsatz von Schneeketten für die Busse.

Der Winterdienst auf Fahrbahnen erfolgt aufgrund rechtlicher Vorgaben im Rahmen von Dringlichkeitsstufen. Danach sind verkehrswichtige und gefährliche Stellen in die Dringlichkeitsstufe 1 einzustufen und vorrangig zu bedienen. Kein Spezialverkehr wie z.B. ÖPNV, Schulbusse, Kranken- und Rettungswagen oder die Abfallentsorgung kann eine sonst verkehrsunwichtige in eine verkehrswichtige Straßen transformieren und damit eine bevorzugte Räum- und Streupflicht begründen. Darüber hinaus hat sich der Personenkollektivverkehr durch Winterbereifung oder Schneeketten selbst zu schützen (§ 18 BOKraft). Beachtet man diese eigenen Sorgfaltspflichten, muss der städtische Winterdienst keinen Spezialverkehr auf verkehrsunwichtigen oder ungefährlichen Straßen vor Schäden schützen.

Ungeachtet dessen wurden die bisherigen Dringlichkeitsstufen der über 1.200 Straßen im Stadtgebiet Aachen zwischen dem Aachener Stadtbetrieb einerseits sowie dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und der ASEAG andererseits abgestimmt und entstandene Änderungswünsche weitestgehend berücksichtigt.

Desweiteren hat die ASEAG dem Aachener Stadtbetrieb diejenigen Straßen benannt, die bei extremen Witterungsbedingungen im Rahmen eines eingeschränkten Linienverkehrs befahren werden (sog. Notfall-Liniennetzplan). Aus diesen insgesamt 145 Straßen hat der Aachener Stadtbetrieb entsprechende Räum- und Streupläne entwickelt, die zukünftig zur Aufrechterhaltung des ÖPNV bei extremen und schneereichen Witterungsverhältnissen vorrangig geräumt und gestreut werden.

3. Die Einplanung von Maßnahmen speziell für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, damit diese Gruppen nicht durch Schneeberge am Straßenrand, auf Gehwegen und an Bushaltestellen quasi gezwungen werden im Haus zu bleiben.

Im Rahmen der verwaltungsseitigen Abstimmungsgespräche besteht Einvernehmen dahingehend, dass die satzungsgemäßen Winterdienstpflichten an Bushaltestellen auch zukünftig bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke liegen soll. Ungeachtet dieser Verpflichtung soll zukünftig sichergestellt werden, dass an besonders wichtigen und stark frequentierten Haltestellen ein Ein- und Ausstieg auch nach starken Schneefällen möglich ist. In diesem Zusammenhang prüfen E.V.A. / ASEAG und der Aachener Stadtbetrieb, ob die punktuelle Räumung von wichtigen Haltestellen im Bedarfsfalle auch mit eigenem Personal, ggfls. im Wege der Ersatzvornahme, realisiert werden kann. Mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung werden die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt.

Die ASEAG hat dem Aachener Stadtbetrieb zwischenzeitlich eine Auflistung der „wichtigen Haltestellen“ aus dem Notfall-Liniennetzplan übersandt. Für die Bewertung der Haltestellen im Stadtgebiet Aachen hinsichtlich der Notwendigkeit zur Schneeräumung wurden folgende Kriterien herangezogen:

hoher Schülerverkehrsbedarf

Umsteigepunkt / Verknüpfungspunkt

hoher Fahrgastandrang

Gefällelage

ungünstige Topographie.

4. Eine temporäre Ausweisung von Einbahnstraßen, um die durch die Räumung entstehende Einspurigkeit der Nebenstraßen auszugleichen.

Zu diesem Maßnahmepunkt hat die Verkehrsbesprechung (Polizei, ASEAG und Fachverwaltung) beschlossen, dies nicht grundsätzlich vorzusehen. Aus dortiger Sicht ist die kurzfristige Einrichtung von Einbahnstraßen problematisch, da die meisten Verkehrsteilnehmer die Strecken ohnehin gewohnheitsmäßig befahren und wenig auf Verkehrszeichen achten. Die einfache Installation von Klappschildern reicht nicht aus, um entsprechende Änderungen deutlich zu machen. Daher erfolgt bei der Einrichtung oder Änderung von Einbahnregelungen in der Regel vorab eine Presseinformation sowie eine konkrete Information der betroffenen Anlieger. Außerdem müssen Blechpolizisten oder Vorsperren aufgestellt werden, um die Verkehrsteilnehmer vom Befahren der Strecken abzuhalten. In der Praxis lässt sich das insbesondere in der Ausnahmesituation eines schneereichen Winters nicht vernünftig umsetzen. Dazu kommt ein erheblicher Aufwand für das Aufstellen und das zweimalige tägliche Kontrollieren der Verkehrszeichen. Derartige Einbahnregelungen sollten daher nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden.

Die ASEAG hat eine Liste mit möglichen Einbahnfahrtrichtungen auf Strecken des Buslinienverkehrs erstellt und der Straßenverkehrsbehörde sowie dem Aachener Stadtbetrieb zur Verfügung gestellt. Die Federführung bei der Entscheidung, ob eine Straße temporär als Einbahnstraße ausgewiesen wird, liegt bei der Straßenverkehrsbehörde als Anordnungsbehörde. Die Initiative kann sowohl von ASEAG als auch dem Aachener Stadtbetrieb ausgehen. Sollte die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig nicht erreicht werden können, kann die Anordnung auch über die Polizei laufen.

5. Die möglichst gleichmäßige über das Stadtgebiet verteilte Ausweisung von Schneeabladeflächen in Kooperation mit Landwirten.

Der Aachener Stadtbetrieb hat zwischenzeitlich 12 Schneeabladeflächen auf städtischen Grundstücken im Stadtgebiet festgelegt und in die gesamtstädtische Winterdienstorganisation integriert. Sollte sich ein darüber hinausgehender Bedarf abzeichnen, können kurzfristig weitere Flächen, ggf. auch in Kooperation mit Landwirten, akquiriert werden.

6. Die Kooperation mit Landwirten, Bauunternehmungen und Lohnunternehmern zur Erhöhung der Schneeräumkapazitäten.

Die Einbeziehung von privaten Dritten bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen wurde in der Vergangenheit bereits praktiziert, jedoch u.a. aufgrund eigener Optimierungen immer weiter zurückgefahren. Eine erneute Ausweitung derartiger Kooperationen ist bei Bedarf im Wege der Ausschreibung ohne weiteres denkbar und machbar. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass nur die wenigsten Privatunternehmen aufgrund der hohen Investitionskosten über die notwendigen Winterdienstgeräte (Räumschild und Streuer) verfügen. Bei evtl. notwendigem Abtransport von Schneemengen werden verschiedene Privatunternehmen bereits standardmäßig in der hiesigen Winterdienstorganisation berücksichtigt.

7. Die Veröffentlichung einer Infobroschüre für die Bürgerinnen und Bürger, in der über Rechte und Pflichten bei der Schneebeseitigung informiert wird und Tipps zur Schneeräumung und zur Bekämpfung von Dachlawinen gegeben wird.

Die Infobroschüre steht kurz vor der redaktionellen Endfassung und wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zeitnah in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wird auch der Abfallkalender für das Jahr 2012 mit einer Auflage von 90.000 Stück erstmalig entsprechende Informationen zum Winterdienst enthalten. Im Übrigen wird auf die bereits vorhandenen Winterdienstinformationen auf der Internetseite des Aachener Stadtbetriebes sowie des Grundbesitzabgabenbescheides verwiesen.

8. Die Optimierung des Splitt- bzw. Streusalzmanagements.

Wie die vergangenen Winterdienstperioden gezeigt haben, verfügt der Aachener Stadtbetrieb bereits über ein optimiertes Splitt- und Streusalzmanagement. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen ist bei der Stadt Aachen keine Streumittelengpässe aufgrund fehlender oder schlechter Vertragslage oder zu gering bemessener Beschaffungsmengen entstanden. Ungeachtet dessen wurde rein vorsorglich für die Winterdienstperiode 2011 / 2012 die Beschaffungsmenge einschl. externer Lagerkapazität nochmals deutlich erhöht und die Lieferbedingungen vertraglich exakt den Erfordernissen angepasst.

9. Die Einrichtung eines zusätzlichen Streusalzlagers auf dem Gelände des Stadtbetriebes.

Auf dem bisherigen Gelände des Aachener Stadtbetriebes kann aus Platzgründen kein zusätzliches Streusalzlager errichtet werden. Nicht zuletzt zur weiteren Umsetzung eines optimierten Streustoffmanagements sowie des Erfordernisses, sich unabhängiger hinsichtlich Preisentwicklung und Liefermengen von der Salzindustrie zu positionieren, ist die Errichtung eines zusätzlichen Lagers bereits ein mehrjähriger Wunsch des Aachener Stadtbetriebes. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitstellung des Erweiterungsgeländes „Halden Schmidt“, welches unmittelbar an das Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebes angrenzt und z.Z. nicht genutzt wird. In diesem Zusammenhang wäre eine eindeutige politische Beschlusslage zugunsten des Aachener Stadtbetriebes überaus hilfreich und wünschenswert.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 07.12.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
3.2.2026
Inhalt abgerufen
3. Februar 2026 um 14:55