11. Januar 2012 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 14Öffentlich

Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Jassen-Straße,Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325 StVO)

FB 61/0572/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Frau Gaube, Frau Diepelt und Frau Conradt sprechen sich für die Beibehaltung des verkehrsberuhigten Bereiches aus und lehnen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

Beschluss

(abgelehnt) Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt, wegen der fehlenden Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und spielende Kinder sowie die unmittelbar benachbarte Lage eines Großspielplatzes die Ausschilderung der Sigmundstraße als verkehrsberuhigten Bereich wieder aufzuheben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, und beschließt wegen der fehlenden Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und spielende Kinder sowie die unmittelbar benachbarte Lage eines Großspielplatzes die Ausschilderung der Sigmundstraße als verkehrsberuhigten Bereich wieder aufzuheben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vor ca. 10 Jahren wurde aufgrund eines politischen Antrages das Teilstück der Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Janssen-Straße als verkehrsberuhigter Bereich durch Verkehrszeichen: 325/326 StVO ausgeschildert. Das Separationsprinzip (Bordsteingehwege, Parkstreifen und Mittelfahrbahn) wurde jedoch nicht verändert.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens und der dabei notwendigen regelmäßigen Überwachung des ruhenden Verkehres ist aufgefallen, dass die ehemals aufgebrachte Parksteifenmarkierung sehr verblasst ist. Die Markierung ist jedoch erforderlich, um in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken zu legalisieren bzw. Rechtssicherheit hinsichtlich der Parkordnung zu gewährleisten. Bisher sind Überwachungskräfte in diesem Viertel nicht unterwegs gewesen, durch die Einführung des Bewohnerparkens sind Kontrollen jedoch mehrmals täglich eingeplant. Zu diesem Zweck muss auch die ordnungsgemäße Markierung von Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen sichergestellt werden.

In den letzten 10 Jahren hat sich auch nach Anbringen des Verkehrszeichensdas Spielen der Kinder in der Fahrbahn der Sigmundstraße nicht etabliert, da alle Familien den großen Spielplatz im Innenblock des dortigen Wohnbereiches nutzen. Den Verkehrsteilnehmern einschließlich der Anwohner dürfte die Existenz des Verkehrszeichens 325/326 weitgehend nicht bewusst sein, da die Straße nicht den Eindruck erweckt, dass die Aufenthaltsqualität überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Insoweit ist die verkehrsrechtliche Grundlage für den verkehrsberuhigten Bereich nicht gesichert.

Beschwerden aus der Anwohnerschaft über die möglicherweise unangemessenen Fahrgeschwindigkeiten sind in den letzten Jahren nicht eingegangen. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Verkehrszeichen wieder zu entfernen und damit die Sigmundstraße in das Netz der umliegenden Tempo-30-Zone zu integrieren. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich und die ansonsten notwendige Auffrischung der Parkstreifenmarkierung kann dann entfallen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 3 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 11.01.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:45