12. Januar 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 15Öffentlich

Aufstellungsbeschluss für den Bereich Grünenthaler Straße / Kaletzbenden

FB 61/0593/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Kriesel berichtet über die Beratung dieses Punktes in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, die dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit zwei Ergänzungen empfohlen habe. Zum Einen solle die Möglichkeit der Bebauungstiefe des Grundstücks zunächst offen gelassen und dieses dem Planverfahren überlassen werden, zum Anderen sei zum Schutz des Spielbetriebs und der Nutzung der Sportstätten, besonders des Sportplatzes, darauf zu achten, dass Maßnahmen zum Lärmschutz eingehalten werden.

Der Ausschuss schließt sich dem Votum der Bezirksvertretung an und fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung für den Bereich Grünenthaler Straße/ Kaletzbenden mit folgenden Maßgaben: 1. Die mögliche Bebauungstiefe des Grundstücks bleibt zunächst offen und wird im weiteren Planverfahren festgesetzt. 2.Zum Schutz des Spielbetriebs und der Nutzung der Sportstätten, besonders des Sportplatzes, ist darauf zu achten, dass Maßnahmen zum Lärmschutz eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bereich Grünenthaler Straße/Kaletzbenden einen Bebauungsplan zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung aufzustellen.

Der Planungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung für den Bereich Grünenthaler Straße/Kaletzbenden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grüne sowie das FDP-Mitglied in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich haben im Dezember 2011 beantragt, für den Bereich Grünenthaler Straße 65/ Tennishallengelände einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um Folgendes zu erreichen:

-Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;

-der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen Tennishallen-Grundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 12.01.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:48