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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

FB 32/0013/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Oberbürgermeister Philipp verweist auf die hierzu erstellte Tisch-Vorlage.

Herr Höfken, SPD, plädiert dafür, für den Bereich der Krefelder Straße möglichst einen eigenen Termin an einem Sonntag anzubieten, an dem kein Heimspiel von Alemannia Aachen stattfindet.

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Terminierung von verkaufsoffenen Sonntagen aufgrund der derzeitigen Tendenzen in der Rechtsprechung zukünftig wohl nur noch eingeschränkt behandelt werden könne. Daher sollte jetzt keine weitere Aufsplitterung der Termine erfolgen.

Herr Baal, CDU, führt aus, dass die Situation an der Krefelder Straße auch in seiner Fraktion diskutiert worden sei. Noch ein weiterer Termin könnte jedoch weitere Terminwünsche anderer Bereiche verursachen. Eine Mehrheit in der CDU-Fraktion sei der Meinung, dass man den Anspruch Aachens als Oberzentrum der Region dokumentieren müsse.

Herr Müller, Die Linke, betont, dass die Menschen an den Sonntagen Entspannung benötigen und man daher auf die verkaufsoffenen Sonntage verzichten könne. Leidtragende dieser Termine seien die Beschäftigten im Einzelhandel.

Herr Helg äußert, dass diese Termine im Vorfeld mit allen Beteiligen abgestimmt worden seien und die FDP daher der Verordnung zustimmen werde.

Frau Bürgermeisterin Scheidt äußert, dass die Fraktion der Grünen dieses Thema kontrovers diskutiert habe und daher die Abstimmung im Rat ihren Mitgliedern freigeben werde.

Anschließend fasst der Hauptausschuss folgenden

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen Aachen-Brand, Aachen-Haaren und Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den der Bezugsvorlage beigefügten Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Bezirksvertretungen:

Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

Für den Hauptausschuss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu Beschließen.

Für den Rat:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 06.12.2011 beantragt der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2012 – insgesamt 20 Termine, verteilt auf 12 Tage und 7 Stadtbezirke bzw.

–teile.

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich.

Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen

(§ 6 Abs. 4 LÖG).

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Kirchen einzuholen.

Der Kirchenkreis Aachen stimmt aus kirchlicher Sicht den beantragten Ladenöffnungszeiten nicht zu.

Das Bischöfliche Generalvikariat stimmt nur zwei Sonntagsöffnungen in einem Stadtbezirk bzw. –teil zu und spricht sich insbesondere gegen eine Ladenöffnung an den Adventssonntagen aus.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt die für das Jahr 2012 beantragten verkaufsoffenen Sonntage im vollen Umfang ab und begründet dieses insbesondere mit dem Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer/innen.

Die Schreiben sind als Anlage beigefügt.

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In vier von sieben Stadtbezirken bzw. –teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Ladenöffnungszeiten wurden für keinen der nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 9Ablehnung: 4Enthaltung: keine

Weitere Dokumente (5)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 25.01.2012
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:51