TOP 6.1Öffentlich

Aufstellungsbeschluss für den Bereich Grünenthaler Straße / Kaletzbenden

FB 61/0593/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Siehe TOP 6!

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bereich Grünenthaler Straße/Kaletzbenden einen Bebauungsplan zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung aufzustellen.

Der Planungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung für den Bereich Grünenthaler Straße/Kaletzbenden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grüne sowie das FDP-Mitglied in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich haben im Dezember 2011 beantragt, für den Bereich Grünenthaler Straße 65/ Tennishallengelände einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um Folgendes zu erreichen:

-Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;

-der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen Tennishallen-Grundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 6.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 11.01.2012
Uhrzeit
18:15
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:47