TOP 4.1Öffentlich

Versetzung des Parkscheinautomaten in der JudengasseBürgerantrag vom 13.12.2011

FB 61/0600/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten (CDU) erklärt, wenn zufällig Baumaßnahmen in diesem Bereich wären, sollte man den Automaten umsetzen. Ansonsten seien die Kosten dafür zu hoch.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach ein Versetzen des Parkscheinautomaten nicht erforderlich und wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach ein Versetzen des Parkscheinautomaten nicht erforderlich und wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ein Verkehrsteilnehmer stellt über das Bürgerforum den Antrag, den Parkscheinautomaten in der Judengasse Ecke Augustinergasse zu versetzen.

Kommend von der Jakobstraße beginnt hinter den Senkrechtparkplätzen eine zeitlich befristete Liefer- und Ladezone. Diese endet an der Augustinergasse auf Höhe des Parkscheinautomaten. Der Antragssteller fordert die Versetzung, da auf Höhe des Automaten das Parken nicht erlaubt sei, der Standort aber vermuten ließe, dass gerade an dieser Stelle geparkt werden dürfe.

Der Argumentation des Antragsstellers kann grundsätzlich seitens der Verwaltung gefolgt werden,daher wird bei der Planung und der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten immer darauf geachtet, dass Parkscheinautomaten so platziert werden, dass möglichst keine Missverständnisse über Parkbeschränkungen entstehen können. Bei der Standortwahl wird auch berücksichtigt, dass der Automat aus möglichst vielen Richtungen wahrgenommen werden kann und die Erreichbarkeit von allen in der näheren Umgebung liegenden bewirtschafteten Parkständen gegeben ist.

Es ist jedoch manchmal unvermeidbar, dass aufgrund verkehrlicher Erfordernisse auch nach der Einrichtung des Parkgebiets ergänzendeBeschilderungen, wie z.B. Parkbeschränkungennotwendig und angeordnet werden.

Dies ist in der Judengasse der Fall; die Liefer- und Ladezone wurde nachträglich eingerichtet. Die Überschneidung ließe sich nur durch Versetzen des Parkscheinautomaten verhindern.

Eine Versetzung des Automaten ist aber nicht erforderlich, da der Parkscheinautomat kein Parkrecht begründet. Dies wird allein durch die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung und der vor Ort aufgestellten Beschilderung festgelegt.

Weiterhin ist das Parken außerhalb der zeitlichen Befristung (Montags bis Freitags zwischen 7.30 und 14.00 h)in der Liefer- und Ladezone erlaubt. Dies fällt zumindest zeitweise mit den Bedienzeitenpflichten des Parkscheinautomaten zusammen. Während dieser Zeiten ist die Bedienung des Automaten für Verkehrsteilnehmer ohne entsprechenden Bewohnerparkausweis verpflichtend.

Auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versetzung nicht vertretbar. Durch den Rückbau des Gehwegs an der jetzigen Stelle, die Fertigung eines neuen Fundaments und die anschließende Versetzungdes Automaten entstehen Kosten in Höhe von ca. 880,- Euro.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Versetzung des Parkscheinautomaten aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 07.02.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
5.11.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:56