2. Februar 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 10Öffentlich

BaustellenüberwachungRatsantrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2011, Nr. 181/16

FB 61/0597/WP16 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Servos von der SPD-Fraktion bedauert, dass zurzeit noch keine Datenbank für das Baustellenmanagement vorhanden sei. Er beantragt, abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung des Ratsantrag Nr. 181/16 noch nicht als behandelt zu betrachten, da sich dadurch eine erneute Antragstellung bei Vorliegen der Ergebnisse erübrige.

Herr Clingen von der CDU-Fraktion schlägt vor, von den bauausführenden Firmen Fotos der Baustelleneinrichtung anzufordern, um die Ausführungsqualität mit geringem Aufwand zu prüfen.

Der Vorsitzende, Herr Jahn, lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne den Hinweis auf die Behandlung des Ratsantrages abstimmen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Baustellenmanagement zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Baustellenmanagement zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 181/16 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum bedürfen grundsätzlich einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung), die der ausführenden Firma erteilt wird. Rechtsgrundlage dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 95).

Zuständig ist mit Ausnahme von eigenen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Straßenbaulastträger die jeweils örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Mit Ausnahme der Autobahnstrecken ist dies für das Aachener Stadtgebiet die Verwaltung (Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen). Als Straßenbaulastträger tritt ebenfalls die Stadtverwaltung auf (Fachbereich Stadtentwicklung und Aachener Stadtbetrieb). Außerdem betreiben und genehmigen der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen NRW) und die Städteregion Aachen Straßenbaustellen auf klasssifizierten Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage.

Die meisten Baumaßnahmen werden im Auftrag der Versorgungsträger durchgeführt, um die Leitungsnetze (Kanal, Telekommunikation, Gas, Wasser und Fernwärme) zu erweitern und zu unterhalten. Diese Maßnahmen werden von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt. Die Versorgungsträger müssen vorab jeweils eine Aufbruchgenehmigung einholen. In diesem Zusammenhang erfolgt regelmäßig ein Abstimmungsverfahren, um vor der Ausschreibung die Rahmenbedingungen zu konkretisieren und eine Bündelung zu erreichen. Diese Koordinierung wird in der Regel durch den Aachener Stadtbetrieb (Aufbruchkontrolle) vorgenommen.

Eine Kontrolle der Baustellen erfolgt nicht nur durch die Straßenverkehrsbehörde, sondern auch durch Aufbruchkontrolle und bei Straßenbaumaßnahmen durch die Vertreter der jeweiligen Straßenbaulastträger. Die Polizei ist ebenfalls dazu angehalten, Baustellen im Straßenraum im Rahmen der Gefahrenabwehr zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

Aufgrund der Vielzahl von Baustellen im gesamten Stadtgebietlässt sich eine lückenlose Kontrolle unter den gegebenen Bedingungen nicht realisieren. Grundsätzlich ist aber denkbar, dass auch Kräfte des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung nach gewissen organisatorischen Vorbereitungen Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten ausüben, um erkennbare Mängel festzustellen und an die jeweils zuständige Stelle zu melden.

Die jeweiligen Fachbereiche arbeiten heute schon zusammen und wollen den Informationsaustausch weiter verbessern. Beispielsweise ist beabsichtigt, die maßgeblichen Erlaubnisdaten zu Sondernutzungen gemeinsam zu nutzen, um die Überwachung zu erleichtern. Hierzu bedarf es jedoch einer Sachbearbeitung mit einem datenbankgestützten Verfahren, das für die Sondernutzungen bereits angewendet wird, aber für die Baustellen aktuell nicht in Einsatz ist.

Die Verwaltung hat sich bereits umfassend mit der Thematik beschäftigt und Ende 2011 das Projekt „Baustellen Management- und Informationssystem“ gestartet. In diesem Zusammenhang soll nicht nur eine bessere Information über Baumaßahmen und deren Auswirkungen im Internet, sondern auch eine bessere Koordination erreicht werden. Als erster Schritt dieses Projekts ist die Einführung eines datenbankgestützten Verfahrens zur Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Straßenraum geplant, das die bereits bestehende Strukturen des Sondernutzungsverfahrens ergänzt. Damit ließen sich auch der Informationsfluss innerhalb der Verwaltung, die Koordinierung und in einem weiteren Schritt die Überwachung vereinfachen.

Mit ersten Ergebnissen dieses Projektes wird zum Ende des 2.Quartals 2012 gerechnet. Die Verwaltung wird dann über die weitere Entwicklung berichten.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Ratsantrag_181-16_
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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 02.02.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:54