Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - hier: Offenlagebeschluss
FB 61/0595/WP16 · Entscheidungsvorlage
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - hier: Offenlagebeschluss
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Für die Fraktion der Grünen kündigt Frau Hörmann an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Zwar begrüße man grundsätzlich das Vorhaben des Studentenwerks, in diesem Bereich weitere Studentenwohnungen zu errichten, die derzeit vorliegenden Entwürfe wiesen jedoch nicht die architektonische Qualitätauf, die man für ein solches Projekt fordern müsse. Einen Offenlagebeschluss werde ihre Fraktion erst fassen, wenn eine deutlich verbesserte Planung vorgelegt werde.
Für die CDU-Fraktion stimmt Frau Schlick dieser Auffassung zu. Die bisherige Planung sei nicht zufrieden stellend, unter diesen Umständen sei man nicht bereit, das Aufhebungsverfahren für den bestehenden Bebauungsplan einzuleiten.
Für die SPD-Fraktion plädiert Herr Plum dafür, den Offenlagebeschluss für das Aufhebungsverfahren bereits in der heutigen Sitzung zu fassen. Zwar stimme er mit seinen Vorrednerinnen in der Frage der fehlenden Qualität grundsätzlich überein, jedoch sehe er auf der anderen Seite auch den Zeitdruck, der durch die derzeitigen erheblichen Engpässe auf dem studentischen Wohnungsmarkt verursacht werde. Mit dem Offenlagebeschluss sei noch kein Baurecht geschaffen, dies geschehe erst mit dem Satzungsbeschluss. Man könne dem Studentenwerk deutlich signalisieren, dass man einen solchen Satzungsbeschluss nur bei einer erheblich verbesserten Planung fassen werde, gleichzeitig könne man jedoch bereits die ersten Verfahrensschritte durchführen, um insgesamt nicht zu viel Zeit zu verlieren.
Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Dr. Vossen den Ausführungen von Herrn Plum an. Eine Vertagung des Punktes sei angesichts der Wohnungsnot unter Studenten ein schlechtes Zeichen, deshalb spreche auch er sich für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung aus.
Frau Hörmann betont die Bedeutung des ersten formalen Beschlusses in einem Bebauungsplanverfahren. Man nehme diese Beschlussfassung ebenso ernst wie die Forderung nach einer deutlichen Verbesserung der gestalterischen und architektonischen Qualität. Solange man nicht davon überzeugt sein könne, dass das Studentenwerk dieser Forderung nachkomme, werde man das Aufhebungsverfahren nicht einleiten.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, Frau Schlick, Frau Tintemann und die Herren Plum, Haase, Dr. Vossen, Gaube und Servos sowie seitens der Verwaltung Herr Kriesel beteiligen, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598- Weidenweg -.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg
hier: Offenlagebeschluss
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche. Diese wird begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den Weidenweg und im Westen durch den Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen. Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere Stellplatzflächen vorhanden.
Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest sowie Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz).
Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich des Kinderspielplatzes eine Grünfläche.
Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zu den Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten geschaffen. Regelungsbedarf durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr.
Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet stehen Flächen zur Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet sind. Diese Fläche ist im Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit Errichtung der Wohngebäude hat sich gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt wird. Der Bedarf wurde durch das Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten. Aus diesem Grund kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden.
Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren Wohnraum zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben werden.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich Studentenwohnungen zu errichten. Das Vorhaben muss dann den Einfügekriterien des § 34 BauGB entsprechen. Danach muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Im Rahmen der Baugenehmigung sind die erforderlichen Stellplatzflächen nachzuweisen und die Vorgaben des Baumschutzes zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind entsprechende Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Das Bebauungsplangebiet ist derzeit bereits bebaut. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB abgesehen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Offenlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598- Weidenweg zu beschließen.
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Technische Details
ID: 49370
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=49370
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 09.02.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 21:58