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Beantragung der Top-Level-Domain ".aachen" bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hier: Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Die Linken vom 08.12.2011 (Ratsantrag Nr. 194/16)

FB 13/0010/WP16 · Entscheidungsvorlage

Beantragung der Top-Level-Domain ".aachen" bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hier: Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Die Linken vom 08.12.2011 (Ratsantrag Nr. 194/16)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Man habe den Antrag interfraktionell gestellt, weil man für die Stadt den Vorteil erkannt habe, kostenlos einen gewissen Marketingnutzen und darüber hinaus einen zusätzlichen Ertrag zu erzielen, so Ratsherr Servos, SPD-Fraktion. Die Bekanntmachung des Antrages habe dazu geführt, dass sich ein Unternehmen gemeldet und die Bereitschaft erklärt habe, die Top-Level-Domain auf eigenes Risiko zu betreiben und zudem die Kosten zu übernehmen. Äußerst befremdlich sei dann jedoch die Mitteilung dieses Unternehmens an die Ratsfraktionen zur juristischen Beurteilung des Städtetages gewesen, welche anscheinend sogar Rechtsansprüche zulasse. Mittlerweile habe es hier zwar eine Nachwürdigung gegeben, nichtsdestotrotz bitte er hier verwaltungsseitig um eine Stellungnahme.

Außerdem scheine es beim Städtetag und bei der Stadt Aachen hinsichtlich der Ausschreibungsvoraussetzungen unterschiedliche Ansichten zu geben. Während der Städtetag von einer Ausschreibung absehe, weil der Letter of Intent beliebig oft ausgestellt werden könne, berufe sich die Stadt Aachen darauf, dass es sich hierbei um ein Exklusivrecht handele. Er selbst sehe hier eigentlich keinen Bedarf, da die Ausschreibung von der ICANN durchgeführt werde und man dieser einen gewissen Handlungsspielraum bei der Auswahl durchaus zuerkennen solle.

Da vorliegend anscheinend Dringlichkeit geboten sei, dränge sich die Frage auf, warum diese nun doch so dringliche Angelegenheit nicht bereits in der Januarsitzung zur Entscheidung gestellt worden sei. Weil ein Bewerbungsverfahren nun zeitlich nicht mehr durchführbar sei, werde die SPD-Fraktion dem Beschlussentwurf zustimmen, wolle aber auch den Hinweis geben, dass hierdurch Top-Level-Domain “.aachen” für 10 Jahre nicht mehr eingerichtet werden könne.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, sieht in der nicht mehr möglichen Besetzung der Top-Level-Domain “.aachen” keine existentielle Frage für die Stadt. Die Darlegung der Verwaltung sei äußerst überzeugend gewesen. Er habe den gemeinsamen Antrag eher als Prüfauftrag verstanden. Diese Prüfung habe ihn zu dem Ergebnis gebracht, das die Verwaltungsvorlage inhaltlich nachvollziehbar und überzeugend sei.

Auch Ratsherr Bosseler, Piraten-Partei, stuft die Wichtigkeit als nicht so sehr hoch ein, da in der Regel Inhalte oder Internetseiten ohnehin überwiegend über Suchmaschinen angesteuert werden. Trotzdem sei es nicht nachvollziehbar, dass im Vorfeld nicht geprüft habe, ob man nicht eine Firma beauftragt, zumal angeboten worden sei, die Domain kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Oberbürgermeister betont, dass Zeitdruck hier nicht der richtige Ratgeber für eine Entscheidung sei. Die Endung “.ac” stehe bereits zur Verfügung, so dass man diese zwischenzeitlich nutzen könne.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt hiermit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken haben beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, kompetente Partner zu suchen, die die Top-Level-Domain „.aachen“ bei der ICANN beantragen und in der Lage sind, sie langfristig zu betreiben.

Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung. Die Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die weltweit über die Grundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen im Internet entscheidet, hat jetzt auch Namen von Städten und Regionen als Adressendungen zugelassen (sog. geografische Top-Level-Domains TLD), d.h. es wären Domains mit der Endung „.aachen“ möglich (wie z.B: www.stadtverwaltung.aachen, www.hotels.aachen etc.). Eine Bewerbung für „.aachen“ kann bei der ICANN erstmals zwischen dem 12. Januar und dem 12. April 2012 erfolgen.

Zusammenfassende Einschätzung

Die Verwaltung hat eine mögliche Nutzung der Domain „.aachen“ schon im Jahr 2011 geprüft und die Sache aus den unten stehenden Gründen nicht weiter verfolgt. Auch jetzt rät die Verwaltung dazu, die Erfahrungen anderer Städte abzuwarten und sich ggf. in einer neuen Bewerbungsfrist gemeinsam mit einem privaten Partner um die Domain zu bemühen. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewerbung für „.aachen“ in der Bewerbungsfrist bis zum 12. April 2012 nicht mehr möglich ist, da sinnvollerweise ein privater Partner benötigt wird, der unter europarechtlichen Gesichtspunkten in einem diskriminierungsfreien Verfahren ausgewählt werden muss. Das lässt sich in der Kürze der Zeit nicht durchführen.

Eine Verwendung der Domain „.aachen“ durch Dritte muss von der Stadt Aachen kontrolliert werden, da solche Internetseiten den Eindruck erwecken könnten, ein offizielles Angebot der Stadt Aachen zu sein. Es wäre ein Regelwerk aufzustellen, für welche Art von Angeboten die Domain genutzt werden darf und für welche nicht (z.B. gewaltverherrlichende, menschenverachtende und pornographische Angebote). Die Einhaltung müsste auf Dauer kontrolliert werden. In Köln wird beispielsweise eigens ein Beirat dafür eingerichtet.

Zudem sind die Bewerbung sowie Betrieb und Vertrieb einer solchen Domain mit hohen Kosten verbunden (siehe unten). Nach einer Schätzung aus dem vergangenen Jahr rechnet sich der Vertrieb einer geographischen Domain nur für Städte/Regionen mit einem Einzugsgebiet von 1,5 Millionen Einwohnern. Die Kosten würde zwar zunächst der private Partner übernehmen. Sollte dieser aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten, könnte ggf. die Stadt finanziell in Zugzwang geraten.

Ausführliche Infos zum Bewerbungsverfahren

Für die Registrierung einer neuen TLD ist das Einreichen einer Bewerbung bei der ICANN

notwendig, die hohe Anforderungen an den Bewerber sowie die Bewerbung selbst stellt. DasBewerbungsverfahren richtetsich ausschließlich an etablierte Organisationen, Gesellschaften oder Institutionen, nicht jedochan einzelne Personen. Bei erfolgreicher Bewerbung werden die TLDs für einen Zeitraumvon zunächst 10 Jahren an den Bewerber vergeben, in dem dieser die Domain nutzenund als Betreiber vermarkten kann, um so Sub-Domains an Dritte zu verkaufen (wie z.B. www.hotels.aachen).Alle Bewerber müssen eine Bewerbungsgebühr in Höhe von US$ 185.000 (ca. EUR 130.000)entrichten sowie Nachweise zur Erfüllung der hohen technischen Anforderungen und der finanziellenSicherheit erbringen.

Neben dieser offiziellen Bewerbungsgebühr sind weitere Zahlungen des Bewerbers an die

ICANN erforderlich. Nach Schätzungen des Deutschen Städtetages belaufen sich die weiteren Kosten auf mindestens 100.000 Euro in den Folgejahren.

Nach überwiegender Rechtsauffassung ist Ländern und Kommunen eine verwaltende Tätigkeit

auf dem Gebiet der Domainvergabe verwehrt (Art. 87f Abs. 2 GG). Somit wäre ihnen bei

erfolgreicher Bewerbung für eine geoTLD bei der ICANN nur die Eigennutzung der jeweiligen

Domain erlaubt und eine kostenpflichtige Vergabe von Sub-Domains an Private nicht ohne

weiteres möglich.

Für die Städte erscheint eine eigene Bewerbung um eine Domain schon aufgrund der damit

verbundenen hohen Kosten nicht lohnenswert, zumal wenn diese nur für die Eigennutzung

verwendet werden dürfte. Für diesen Verwendungszweck sind die bisherigen Portale der Städte

im Internet wie z. B. „aachen.de“ derzeit ausreichend. PrivatenUnternehmen sollte es durch Erteilung der Zustimmung oder Unbedenklichkeit jedochermöglicht werden, eine Bewerbung für eine geoTLD einzureichen, sofern die notwendigenBedingungen zuvor vertraglich vereinbart wurden. Damit könnten auch die Beschränkungenaus Art. 87f Abs. 2 GG umgangen werden.

Bei der Bewerbung eines privaten Betreibers um eine geoTLD muss dieser nach den Bewerbungsrichtliniender ICANN eine schriftliche Zustimmung (Letter of Support) oder eine

schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Letter of Non-Objection) der Stadt Aachen

einreichen, aus der hervorgeht, dass Aachen die Nutzungund den Vertrieb des geografischen Namens als TLD durch den Bewerber unterstützt. DerLetter of Support / Non-Objection ist eine Erklärung der Stadt gegenüber der ICANN, über dieBewerbung informiert zu sein und die Verwendung der geoTLD zu unterstützen oder zu akzeptieren.

Der Letter of Support (LoS)/ Letter of Non-Objection (LoNO) ist zwingende Voraussetzung

für den Erfolg einer Bewerbung. Aufgrund dieser Notwendigkeit sowie der Tatsache, dass

eine TLD durch die ICANN nur einmal vergeben werden kann und somit andere potenzielle

Bewerber ausgeschlossen werden, muss die Erteilung der Zustimmung oder Unbedenklichkeit

durch die Stadt allen Bewerbern gleichermaßen ermöglicht werden. Sie hat aufgrund europarechtlicher

Bestimmungen in einem transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren zu

erfolgen. Somit müssen einheitliche und objektive Richtlinien zur Erteilung dieser Bescheinigung

vorgegeben und alle Bewerber nach diesen Kriterien bewertet werden.

Auswirkungen

Weitere Dokumente (1)

RA194_16
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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 15.02.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:59