9. Februar 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Entwicklung eines städtischen Grundstücks in Aachen, Höfchensweg

FB 23/0247/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Kriesel erläutert kurz die städtebauliche Situation und die planungsrechtlichen Kennwerte. Nach Einschätzung der Verwaltung sei auf diesem Grundstück die Errichtung von maximal 4 Einzelhäusern mit je 2 Wohneinheiten möglich.

Herr Baal schlägt vor, den Beschluss um eine Bezugnahme auf die von der Verwaltung vorgetragenen Bedingungen zu ergänzen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss sieht die Möglichkeit der Bebauung im Rahmen der im Vortrag der Verwaltung dargelegten Bedingungen und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, unter diesen Vorgaben die städtischen Flächen zur Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes einem Interessenten an die Hand zu geben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die städtischen Flächen zur Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes einem Interessenten an die Hand zu geben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des am Höfchensweggelegenen 4.654 m² großen Grundstücks

Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1924.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Rahmenplanung für das Aachener Südviertel. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünfläche dar. Der Landschaftsplan weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet aus.

Innerhalb der Verwaltung wurde das städtische Grundstück für die Eignung einer Wohnbebauung geprüft.

Der Fachbereich Umwelt teilt hierzu mit:

Die Eignung des städtischen Grundstücks Höfchensweg für eine Wohnbebauung wurde differenziert nach den relevanten Schutzgütern überprüft. Da es sich bei dem zwischen Grundschule Höfchensweg und Wohnbebauung Ronheide liegenden Gelände um eine Fläche des Landschaftsplans - hier: Landschaftsschutzgebiet - handelt, wurde insbesondere die Relevanz für Natur und Landschaft geprüft.

Im Ergebnis werden gegen die Wohnbauentwicklung seitens des Fachbereichs keine Bedenken erhoben:

-Das Gelände verfügt nicht über einen außenbereichstypischen Landschaftscharakter; seit Jahren besteht eine intensive gärtnerische Nutzung der Wiesen/Rasenfläche. Darüber hinaus wird die Fläche von Wohnen, Altenheimnutzung und Schule eingefasst. Weder Artenschutz- noch Biotopschutzaspekte können einer baulichen Nutzung entgegengehalten werden (Hinweis: der Landschaftsplan ist entsprechend anzupassen).

-Angesichts der "Kuppenlage" sind stadtklimatische Aspekte - insbesondere Kaltluftabfluss - von geringer Relevanz.

-Ein Gewässer ist nicht betroffen.

-Günstig für die wohnbauliche Nutzung werden die Lärmsituation und die Bodensituation gewertet; es besteht kein Altlastenverdacht.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat folgende Stellungnahme erarbeitet:

Das städtische Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Rahmenplanung für das Aachener Südviertel.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 204. Für diesen

Aufstellungsbeschluss hat der Planungsausschuss der Stadt am 24.08.2006 folgende

städtebauliche Ziele formuliert:

-Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters

-Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

-Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

-maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Die Größe der angrenzenden Grundstücke liegt zwischen 988 m² und 1984 m². Bis auf eine Ausnahme befinden sich in den Wohngebäuden in der unmittelbaren Umgebung höchstens zwei Wohneinheiten. Resultierend aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich zur Umsetzung der für das Plangebiet formulierten städtebaulichen Ziele für die in Rede stehende Parzelle folgende planungsrechtliche Kennwerte:

-Im Falle einer Grundstücksteilung gilt eine Mindestgrundstücksgröße von 1000 m².

-Es sind maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig.

-Es sind nur Einzelhäuser zulässig.

Auf dem Grundstück wäre somit die Errichtung von maximal vier Einzelhäusern mit je zwei Wohneinheiten möglich.

Aufgrund der problematischen Topografie des Grundstücks ist eine Erschließung nur von Süden (Höfchensweg) möglich.

Beabsichtigt ist, den Sachverhalt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 20. März 2012 erneut zur Beratung vorzulegen. Zur Durchführung der Realisierungsmöglichkeit eines Bauvorhabens auf dem Grundstück soll das städtische Grundstück einem Interessenten an die Hand gegeben werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Maßnahmebezogene Einnahmen sind in Höhe eines Kaufpreises zu erwarten.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Höfchensweg0001
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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 09.02.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:58