Verlegung von Stolpersteinen Projekt des Kölner Künstlers Gunter DemnigVolkshochschule Aachen
E 42/0039/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Reuß erläutert kurz den Tagesordnungspunkt und bedankt sich für die Fortführung dieses Projektes seitens der Volkshochschule.
Herr Niepenberg berichtet von drei weiteren Tafeln im Rahmen des Projektes Wege gegen des Vergessen, die auf den Weg gebracht werden. Herr Casteel erläutert diese.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags je einen Stolperstein vor dem ehemaligen Wohnsitz der Aachener Bürger Karl und Trude Lenneberg, Mozartstr. 21, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
2.Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden Antrags je einen Stolperstein vor dem ehemaligen Wohnsitz der Aachener Bürger Karl und Trude Lenneberg, Mozartstr. 21, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt Stolpersteine in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von Stolpersteinen zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.
Vor der Verlegung von Stolpersteinen sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.
Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 22.01.2011 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, je einen Stolperstein vor dem ehemaligen Wohnsitz der Aachener Bürger Karl und Trude Lenneberg, Mozartstr. 21, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines Stolpersteines
-ein Stolperstein kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;
-Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;
-Stolpersteine sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der Wege vorgesehen bzw. angebracht ist;
-Anträge auf Stolpersteine sollten an das Projekt Wege gegen das Vergessen, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;
vorliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Die Kosten von 120 für einen Stolperstein trägt die Antragstellerin.
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 49677
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=49677
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Theater und die VHS
- Gremium
- Betriebsausschuss Theater und VHS
- Datum
- Do., 23.02.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 21:59