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Medizinische Leistungen im Förderzentrum für Sinnesbehinderte- Antrag auf Bereitstellung von Stiftungsmitteln -

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Schäfer (CDU-Fraktion) begrüßte die beabsichtigte Einrichtung des Förderzentrums für Sinnesbehinderte als wichtigen Schritt zum Aufbau eines Kompetenz- und Versorgungszentrums, in dem die betroffenen Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich gefördert werden können. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 24.02.2005 seien Bedenken hinsichtlich des vorgestellten Konzeptes geäußert worden. So sei nach seiner Auffassung beispielsweise die Einbindung der niedergelassenen Fachärzte nicht genügend gesichert gewesen. Es habe sich als richtig herausgestellt, die Angelegenheit in der kommunalen Gesundheitskonferenz zu beraten. Für die CDU-Fraktion teilte er mit, dass diese der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Abschließend regte er die Präzisierung des Beschlussvorschlages hinsichtlich der maximalen Höhe der Stiftungsmittel sowie der in der Vorlage im Einzelnen aufgeführten Bedingungen für die Bereitstellung der Stiftungsmittel an.

Frau Scheidt schloss sich den Ausführungen von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) an. Es sei gelungen, in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz und der eingerichteten Arbeitsgruppe ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Sie bedankte sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und unterstützte den Vorschlag von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) hinsichtlich der Erweiterung des Beschlussvorschlages.

Für die SPD-Fraktion teilte Frau Schulz mit, dass dem Beschlussvorschlag mit den von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) vorgeschlagenen Ergänzungen ebenfalls zugestimmt werden könne. Sie sprach allen Beteiligten ihren Dank aus und wünschte dem einzurichtenden Förderzentrum für Hör- und Sehgeschädigte eine positive Entwicklung.

Auch Herr Helg begrüßte das vorgelegte Konzept und zeigte sich mit der von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) vorgeschlagenen Präzisierung des Beschlussvorschlages einverstanden.

Auf Nachfrage von Herrn Verholen bestätigte Herr Dr. Plum, dass die in Rede stehenden Mittel ausdrücklich für medizinische Leistungen im Förderzentrum für Sinnesbehinderte zur Verfügung gestellt würden. Diese Vorgabe habe finanztechnische Gründe, da das Zentrum interdisziplinär arbeite. Die nicht medizinischen Leistungen würden durch den Landschaftsverband Rheinland als Schulträger erbracht. Über viele Jahre sei versucht worden, eine Beteiligung der Krankenkassen an dem einzurichtenden Förderzentrum zu erreichen. Letztendlich sei dieses Vorhaben vor dem Sozialgericht gescheitert. Im Ergebnis sei ausschließlich die vorgestellte Lösung zur Finanzierung des Förderzentrums für Sinnesbehinderte möglich.

Beschluss

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann einstimmig: „Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt die Bereitstellung von Stiftungsmitteln in maximaler Höhe von 200.000,00 € zu den in der Vorlage genannten Bedingungen“.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 19.05.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt