Stellenplan 2012
FB 11/0103/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Baal merkt an, dass keine Stelle für den Stadtteilmanager Aachen-Ost vorgesehen sei. Die drittmittelfinanzierte Stelle laufe heute aus und es solle nach Möglichkeit sicher gestellt werden, dass diese Ausgabe in Zukunft fortgeführt werde. Dieses Thema solle für den nächsten Hauptausschuss verbreitet werden.
Frau Hoch geht davon aus, dass die Stelle durch einen Zuschuss vom Land zumindest anteilig weiter finanziert werde.
Weiterhin schließt sich eine Diskussion zur vorgeschlagenen Einsparung einer halben Stelle im Gleichstellungsbüro an. Die Verwaltung begründet den Vorschlag zur Stelleneinsparung wie folgt:
Im Rahmen der in 2010 beschlossenen Haushaltskonsolidierung sei als eine Maßnahme im sogenannten 190-Punkte Programm die Reduzierung der Personalausstattung des Gleichstellungsbüros von 2,5 auf 1,5 Stellen vorgesehen. Entsprechend wurde im September 2010 eine Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Gleichstellungsbeauftragten getroffen, dass dauerhaft eine halbe Stelle eingespart werde. Eine Umsetzung dieser Vereinbarung geschehe jetzt im Stellenplan und der Haushaltsplanung 2012. Gleichzeitig wurde auch vereinbart, dass das Gleichstellungsbüro projekt- und bedarfsbezogen Unterstützung durch Dezernat I erhalte. Darüber hinaus würde auch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen FB 02 und dem Gleichstellungsbüro angestrebt, wodurch Synergien erwartet werden. Diese ergäben sich einerseits durch die geplante räumliche Zusammenlegung, andererseits auch durch veränderte Methodiken und Arbeitsabläufe. Weiterhin wird seitens der Verwaltung dargestellt, dass die Gleichstellungsbeauftragten in eigener Zuständigkeit über die Schwerpunkte ihrer Arbeit sowie über die Art und Weise der Durchführung der Aufgaben entscheiden können. Durch diese Weisungsfreiheit sei eine Aufgabenkritik durch Dezernat I nicht zulässig. Die Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Gleichstellungsbeauftragten sieht aber vor, dass die nach § 17 Abs. 1 und 2 LGG NRW verbindlichen vorgegeben Aufgaben vorrangig zu behandeln seien. So sei auch sichergestellt, dass es keine Verfahrensverzögerungen (Bspw. bei AC-Verfahren) gebe.
Frau Finken erklärt die Situation aus Sicht des Gleichstellungsbüros: Interne Aufgaben hätten immer Vorrang. Aufgrund des Demografischen Wandels und anderer Faktoren sei ein Aufgabenzuwachs zu verzeichnen, sodass im Gleichstellungsbüro kaum ausreichende Kapazitäten vorhanden seien, um über die Pflichtaufgaben hinausgehende Tätigkeiten wahrzunehmen. Es werde bereits eng mit FB 01, FB 02, FB 11 und der VHS zusammen gearbeitet, aber auch hier seien die Kapazitäten begrenzt.
Die Standpunkte der einzelnen Fraktionen werden im Folgenden zusammengefasst:
Herr Baal spricht sich im Namen der CDU- Fraktion für die geplante Stellenreduzierung im Gleichstellungsbüro aus. Dabei betont er, dass die Aufgaben des Gleichstellungsbüros nicht eingeschränkt werden sollen, sondern die angestrebten Synergieeffekte und Unterstützungszusagen genutzt werden müssen, um ein breites Leistungsspektrum im Gleichstellungsbüro zu erhalten. Eine inhaltliche Diskussion über die Aufgaben solle im Hauptausschuss geführt werden, da im PVA nur der Stellenplan beschlossen werde. Diesem möchte seine Fraktion heute zustimmen. Er hält aber auch eine Aufgabenkritik in diesem Bereich für sinnvoll, da verschiedene Aufgaben auch von anderen Trägern (bspw. der AGIT-Regionalstelle und dem FB 02) wahrgenommen werden. Für die inhaltliche Diskussion im Hauptausschuss bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung deshalb um eine Aufstellung, an welchen Stellen Themenfelder im Zusammenhang mit Gleichstellung, Beruf und Familie etc. angesiedelt sind.
Weiterhin äußert Herr Baal Unverständnis darüber, dass die vom Gleichstellungsbüro angestoßene inhaltliche Diskussion erst jetzt stattfinde, da die Vereinbarung bereits in 2010 unterzeichnet wurde. Er gehe davon aus, dass die Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und dem Gleichstellungsbüro weiterhin Bestand habe und diese Vereinbarung mit der geplanten Stellenreduzierung damals nicht leichtfertig getroffen wurde, sondern nötige Konsequenzen und Prozesse abgestimmt seien. Insofern könne sich die Fraktion der von der Verwaltung geplanten Stellenreduzierung anschleißen. Trotzdem solle im Hauptausschuss nochmals über diese Stellenreduzierung und die Aufgaben des Gleichstellungsbüros beraten werden. Eventuell bestehe dann auch die Möglichkeit, direkt mit Frau Dahmen insbesondere hinsichtlich der Vereinbarung zu sprechen.
Frau Griepentrog verdeutlicht ergänzend, dass die Fraktion der Grünen die Arbeit des Gleichstellungsbüros ebenfalls für sehr wichtig und sinnvoll hält. Sie fordert, dass die Einsparung der Stelle nur über Synergieeffekte und Unterstützungsleistungen aufgefangen werde. Eine Aufgabenreduzierung werde die Fraktion nicht beschließen.
Die SPD-Fraktion erinnert an den fraktionsübergreifenden Konsens von Ende 2010, dass die Aufgaben im Gleichstellungsbüro erhalten blieben. Sie verweist auf andere Städte, die im Gleichstellungsbüro über die gesetzliche Mindeststellenanzahl hinausgehende Stellen vorhalten. Aus ihrer Sicht sei ein Aufgabenerhalt bei gleichzeitiger Einsparung nicht möglich. Außerdem werde die Autonomie des Gleichstellungsbüros eingeschränkt, da es auf Unterstützung durch FB 01 angewiesen sei. Infolgedessen werde die SPD-Fraktion dem Stellenplan nicht zustimmen. Sie plädiert dafür, die Entscheidung über den Stellenplan zu verschieben.
Frau Moselage erklärt für die Fraktion der FDP, sie sei überzeugt, dass mit der Stellenreduzierung auch eine Aufgabenreduzierung beschlossen werde. Dies sei aber ein falsches Signal auch an die Öffentlichkeit, da gerade Familienfreundlichkeit und weitere Themen des Gleichstellungsbüros im Fokus stünden und von großer Wichtigkeit seien. Weiterhin kritisiert sie, dass dem Gleichstellungsbüro Planungssicherheit fehle, da die Unterstützungszusagen durch Dezernat I und FB 01 zu unkonkret gefasst seien. Es fehle ein belastbares Konzept zur Umsetzung der Stellenreduzierung.
Frau Begolli erklärt für die Fraktion die Linke, dass sie der Stellenreduzierung nicht zustimmen werden. Das Gleichstellungsbüro habe eine sensible und wichtige Stellung. Für diesen Bereich würde die Einsparung einer halbe Stelle 20 % der Kapazität ausmachen. Dies könne nur mit einer gleichzeitigen Aufgabenreduzierung realisiert werden, die grundsätzlich abgelehnt werde.
Im Anschluss an diese Diskussion wird darüber abgestimmt, ob heute über den Stellenplan 2012 beschlossen werden soll. Die Mehrheit (7 Mitglieder) spricht sich für einen Beschluss aus, sodass anschließend über den Stellenplan abgestimmt wird. Es besteht allerdings Einigkeit darüber, dass das Thema Gleichstellungsbüro erneut im Hauptausschuss beraten werden soll.
Der Personal und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2012 und ergänzt durch
den Veränderungsnachweis vom 13.12.2011 (s. Anlage)sowie
evtl. weitere Stellenplanänderungen, die sich ggfls. bis zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt noch ergebenwerden,
zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2012, der dem Haushaltsplanentwurf 2012 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 10.08.2011 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2011 (Rat 06.04.2011) bis zum 10.08.2011. Diese Stellenplanänderungen sind im Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2011 (Stand: 10.08.2011), der dem Personal- und Verwaltungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 14.09.2011 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist, erfasst.
Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
-notwendige Stelleneinrichtungen
-Stelleneinsparungen
-Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen
-Bewertungsänderungen
DieseÄnderungensindindem "VeränderungsnachweiszumStellenplanentwurf2012"
- Stand: 13.12.2011 -, der als Anlage beigefügt ist,zusammengefasst.
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf2012saldiert insgesamt:
-für die Allgemeine Verwaltung(I.): | 16,5 | Mehrstellen |
-für die regio iT(II.): | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für den Aachener Stadtbetrieb(III.): | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (IV.): | 0,5 | Wenigerstelle |
-für die Volkshochschule(V.): | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für das Stadttheater und Musikdirektion (VI.): | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (VII.): | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für das Eurogress - Aachen (VIII.): | - | Mehr-/Wenigerstellen |
Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2012 sind im Veränderungsnachweis insgesamt netto 16,5 Mehrstellen (+ 43 Mehrstellen ./. 26,5 Wenigerstellen) in der „Allgemeinen Verwaltung“ zu verzeichnen.
1.Stelleneinrichtungen
Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 43 Stellenneueinrichtungen sind auf folgende Maßnahmen zurückzuführen:
1.1
Bereits in der Ratssitzung am 02.03.2011 ist die Bildung eines neuen Dezernates VI „Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen“ sowie die Änderung der Dezernatsverteilung (Auflösung des Co-Dezernates I) zum 01.04.2012 beschlossen worden; 2 neue Planstellen sind hierfür vorzuhalten. Im Gegenzug werden die beiden beim Co-Dezernat I angesiedelten Planstellen eingespart (vgl. Punkt 2.1).
1.2
Nach Abschluss der Organisationsuntersuchung im Fachbereich „Finanzsteuerung“ sind insgesamt 4 zusätzliche Planstellen für Sachbearbeiter/innen einzurichten. Über die abschließenden Ergebnisse der Untersuchung wird in der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses unter TOP „Abschlussbericht über die Neuorganisation des Fachbereichs Finanzsteuerung“ berichtet.
1.3
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.09.2011 im Zusammenhang mit der Einführung einer Übernachtungsabgabe die Einrichtung einer halben Planstelle zu deren Veranlagung im Fachbereich „Steuern und Kasse“ beschlossen.
1.4
Aufgrund der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Ost 2" ist die Bildung von 4 Halbtagsstellen erforderlich. Darüber hinaus werden 2 Vollzeitstellen für Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr in den Nachmittags- und Abendstunden im mobilen Einsatz im Fachbereich „Sicherheit und Ordnung“ benötigt.
1.5
Als Ergebnis der im Fachbereich „Feuerwehr“ durchgeführten Organisationsuntersuchung sind insgesamt 14zusätzliche Planstellen zur Wahrnehmung der feuerwehr- und rettungsdienstlichen Aufgaben einzurichten.
1.6
Für die Umsetzung der Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege in der Stadt Aachen werden im Fachbereich „Kinder, Jugend und Schule“ insgesamt 2,5 neue Planstellen benötigt.
Zur Verstärkung der Finanssteuerung ist des weiteren die Einrichtung von einer befristeten Vollzeitstelle sowie zwei Halbtagsstellen erforderlich. Diese Stelleneinrichtungen hat der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 09.11.2011 beschlossen.
1.7
Infolge der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung, des weiteren Ausbaus der U 3 - Betreuung sowie der Einführung weiterer integrativer Gruppen sind in einigen städt. Kindertageseinrichtungen zusätzliche 14 Planstellen einzurichten. Diesen Mehrstellen stehen insgesamt 8 Stelleneinsparungen entgegen (vgl. Punkt 2.2).
2.Stelleneinsparungen
Diesen insgesamt 43 Stelleneinrichtungen stehen folgende 26,5 Stelleneinsparungen gegenüber:
2.1
Infolge der Auflösung des Co-Dezernates I können die beiden dort angesiedelten Planstellen eingespart werden (vgl. Punkt 1.1).
2.2
Aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen entfallen insgesamt 8 Planstellen (vgl. Punkt 1.7).
2.3.
Gemäß Runderlass Nr. 1469 des Finanzministeriums des Landes NW wirddas Ausgleichsamt der Stadt Aachen zusammen mit weiteren 12 Ausgleichsämtern wegen der Neuordnung der Zuständigkeitender Ausgleichsämter zum 31.12.2011 aufgelöst. Aufgrund dessen sind in diesem Bereich11 Stelleneinsparungen zu verzeichnen.
2.4
Darüber hinaus konnten 5,5 unbesetzte Planstellen in diversen Fachbereichen aufgrund der Realisierung von „kw“ -Vermerken (= künftig wegfallend) sowie aus Gründen der Haushaltskonsolidierung eingespart werden.
3.Stellenumwandlungen und -verlagerungen
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte sowie von Vollzeit- in Teilzeitstellen.
Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind auf die- aus haushaltsrechtlichen Gründen-erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen zu neuen Produktbereichen zurückzuführen.
4.Bewertungsänderungen
Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen bzw. die Realisierung von „ku" - Vermerken (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.
Im Übrigen sind aufgrund der Einführung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.11.2009 die Planstellen der in die neue Entgelttabelle S übergeleiteten Beschäftigten entsprechend umbewertet worden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichenMehrstellen.
Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.
Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 49752
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=49752
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 29.02.2012
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:00