Prävention in der Kommune / Sachstand Präventionsgesetz
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Dr. Plum berichtete, dass der Entwurf des Präventionsgesetzes in 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet worden sei und voraussichtlich am 27.05.2005 im Bundesrat beraten werde. Derzeit sei nicht vorhersehbar, ob und inwieweit der Gesetzesentwurf noch Änderungen erfahren werde. Dennoch sei eine frühzeitige Beschäftigung mit den beabsichtigten Regelungen sinnvoll und nötig, um möglichst schnell auf gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Finanzmittel zugreifen zu können. Seine inhaltlichen Erläuterungen zum Gesetzesentwurf sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Schäfer (CDU-Fraktion) dankte Herrn Dr. Plum für seine Ausführungen. Sollten die im Präventionsgesetz vorgesehenen Landesmittel in Höhe von 100 Mio Euro tatsächlich fließen, stünde der Stadt Aachen ein beachtlicher Betrag zur Verfügung. Es müsse alles dafür getan werden, dieses Geld sinnvoll und effektiv einzusetzen. Dazu sei es nötig, so früh wie möglich zu eruieren, inwieweit die Kommune Einfluss auf die Verteilung der Mittel nehmen könne. Er regte folgende Beschlussfassung an: „Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung, sobald die Rahmenvereinbarungen, die durch das Präventionsgesetz festgelegt werden, bekannt sind, die entsprechenden Aktivitäten zu koordinieren und zu intensivieren.“
Auch Frau Scheidt sprach Herrn Dr. Plum ihren Dank für den Vortrag aus. Sie unterstützte die Vorgehensweise, sich frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen und schon jetzt über mögliche Konzepte nachzudenken. Sie regte an, neben den Schulen insbesondere auch die Kindergärten ins Auge zu fassen. Es sei wichtig Träger zu motivieren, gemeinsam gezielte Projekte anzustreben, um eventuell zur Verfügung gestellte Mittel ohne Verzögerung beantragen zu können. Des Weiteren schlug sie vor, die Angelegenheit auch im Unterausschuss Bündnis für Familie zu beraten. Dort habe man die Möglichkeit, unmittelbar die Eltern anzusprechen.
Auf Nachfrage von Herrn Müller erläuterte Herr Dr. Plum den Abbau sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen als Teilziel des Präventionsgesetzes. Anhand von bestimmten Kriterien sei zu erkennen, in welchen Bereichen das Gesundheitsrisiko aufgrund sozialer Ungleichheit besonders groß sei. Zur Verfügung stehende Mittel könnten beispielsweise insbesondere in Kindergärten und Grundschulen benachteiligter Bereiche fließen. Bereits jetzt führe der Trägerverein des SPZ eine entsprechende Förderung im Ostviertel durch.
Herr Künzer unterstützte den von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) vorgeschlagenen Beschlussentwurf und betonte, dass es darüber hinaus wichtig sei, fachpolitisch zu diskutieren, um Mittel sinnvoll einzusetzen. Vermutlich sei hierzu eine inhaltliche Priorisierung nötig. Er begrüßte den Ansatz, sich schwerpunktmäßig an den Lebenswelten zu orientieren und darüber hinaus die Familien einzubeziehen.
Auch Herr Verholen betonte die Bedeutung der Thematik für die nächsten Jahre. Hinsichtlich der weiteren Beratungen regte er unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung eine Koordination durch die Verwaltung an.
Herr Dr. Plum bestätigte, dass eine Koordination durch das Gesundheitsamt beabsichtigt sei. Ein entsprechender Auftrag sei auch seitens der Kommunalen Gesundheitskonferenz erteilt worden.
Herr Prof. Dr. Hartmann wies darauf hin, dass es sich bei den in Rede stehenden Finanzmitteln um Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung und damit in erster Linie nicht um Steuergelder handele. Zumindest für den Personenkreis der in den gesetzlichen Krankenversicherungen kostenlos mitversicherten Familienangehörigen müsste seiner Auffassung nach der Staat finanzielle Mittel für den Präventionsbereich zur Verfügung stellen. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Entwicklung der Krankenkassen sei jedoch fraglich, ob die ohnehin nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel überhaupt fließen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Combächer bestätigte Herr Dr. Plum, dass die Mittel für die Prävention ausschließlich aus den genannten Bereichen der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden sollen, die Leistungen jedoch durchaus von nicht oder anderweitig Versicherten nachgefragt bzw. in Anspruch genommen werden könnten. Genau in diesem Punkt sei das im Entwurf vorliegende Präventionsgesetz kritisiert worden. Unbestritten handele es sich bei der Prävention um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sodass auch die Finanzierung aus Steuermitteln denkbar wäre. Abschließend wies er darauf hin, dass sich die privaten Krankenversicherungen nicht an den Kosten beteiligen würden.
Beschluss
Technische Details
ID: 4976
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=4976
Grunddaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 19.05.2005
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Status
- gemischt