Kanalsituation in Kornelimünster Antrag der CDU-BF vom 13.01.2012
FB 61/0611/WP16 · Kenntnisnahme
Kanalsituation in Kornelimünster - Antrag der CDU-BF vom 13.01.2012
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Die CDU-BF kann sich mit der Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Überflutung der Oberforstbacher Straße oberhalb der Benediktinerabtei nicht einverstanden erklären. Lt. Anwohnern sind dort nach anhaltenden Regenfällen Überflutungen der Fahrbahn vorgekommen. Dieses Problem kann dahingehend beseitigt werden, wenn in diesem Bereich ein zusätzlicher Straßenablauf errichtet würde. Der Parkplatz der Benediktinerabtei ist jedenfalls nicht ursächlich für die Überflutungen.
Die Bewohner sind der Auffassung, dass die Abwasserkanäle z. B. in der Alfons-Gerson-Straße von außen undicht seien. Sie wünschen zudem weitere Auskünfte zu den von der STAWAG durchgeführten Probebohrungen in der Schleckheimer Straße.
Herr Gola wird sich an die Stadt mit der Bitte wenden, im Bereich oberhalb der Benediktinerabtei einen zusätzlichen Straßenablauf zu errichten. Die Kanal-TV-Untersuchungen haben kein von außen eindringendes Wasser festgestellt. Die STAWAG wird jedoch diesbezüglich mit den Bürgern vor Ort Kontakt aufnehmen.
Die Probebohrungen wurden zwecks Erstellung eines bodenmechanischen Gutachtens im Auftrag der STAWAG durchgeführt. Für das Bebauungsplangebiet Kornelimünster-West II muss ein neuer Regenwasserkanal verlegt werden, da der vorhandene Mischwasserkanal die anfallenden Oberflächenwässer nicht aufnehmen kann. Gleichzeitig soll das im Meischenfeld anfallende Oberflächenwasser ebenfalls in den neuen Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Auf Nachfrage der CDU-BF antwortet Herr Gola, dass der neue Regenwasserkanal nur in der Schleckheimer Straße im unterirdischen Vortriebsverfahren errichtet wird. Die Kosten hierfür werden allgemein getragen.
Nachdem sich die SPD-BF für die weitere Vorgehensweise und für einen zusätzlichen Straßenablauf oberhalb der Abtei ausspricht, ergeht folgender
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltungzur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim vom 12.01.2012 zur Kanalsituation in Kornelimünster, hier vor allem in der Oberforstbacher Straße, Auf der Gallich, Auf dem Anger, Münsterstraße sowie Schleckheimer Straße, wurde die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Sachstand zu berichten.
1. Anlass:
Aufgrund verschiedener Bürgeranfragen und Hinweise aus der Bevölkerung wurde vermutet, dass die Kanalisation in Kornelimünster, speziell in den oben genannten Abschnitten, eventuell schadhaft sei. Es wurde außerdem vermutet, es gebe neue Ausbauplanungen. Im übrigen soll die Oberforstbacher Straße oberhalb des Klosters wochenlang im Dezember 2011 von Oberflächenwasser überflutet gewesen sein. Darüber hinaus wurde beobachtet, dass in der Schleckheimer Straße Probebohrungen durchgeführt wurden. Im St. Gangolfsberg seien die Straßenabläufe erst sehr spät, nämlich erst im Januar 2012 von Laub befreit worden.
2. Erläuterung des aktuellen Sachstandes / getroffene Maßnahmen:
Die Verwaltung hat die mit der Betriebsführung des öffentlichen Kanalsystems und mit der Reinigung von Straßenabläufen beauftragte Stawag um Stellungnahme gebeten. Die Stawag teilt hierzu mit, dass
gemäß den hydraulischen Berechnungen für die Kanalisation an keiner der genannten Stellen eine hydraulische Überlastung vorliegt. Auch die aktuellen Kanal-TV-Untersuchungen zeigen keine Schäden, die auf Abflusshindernisse schließen lassen.
Oberhalb des Klosters an der Oberforstbacher Straße sind keine Straßenabläufe vorhanden. Die ersten Straßenabläufe in Richtung Ortsmitte Kornelimünster befinden sich auf Höhe des Klosterparkplatzes. Eine Überflutung ist hier aufgrund des Längsgefälles der Straße in der Regel nur von kurzer Dauer, eine längerwährende Überflutung wenig wahrscheinlich. Eine Gefährdungssituation durch die überflutete Straße jedenfalls lag zu keiner Zeit vor: Die Berufsfeuerwehr Aachen, Wache Süd, die ihren Sitz in der Oberforstbacher Straße 19 a - also nur wenige hundert Meter vom besagten Überflutungsort entfernt - hat, hatte jedenfalls keine Kenntnisse von der Straßenüberflutung und wurde auch diesbezüglich zu keinem Einsatz gerufen. Mitarbeiter der Stawag haben jedoch im Dezember 2011 vereinzelt festgestellt, dass zeitverzögert nach Regenfällen Oberflächenwasser vom Parkplatz neben dem Kloster auf die Straße fließt. Hierbei soll es sich aber wegen des geringen Gefälles in der Parkplatzzufahrt um eher geringe Mengen handeln.
Die in der Schleckheimer Straße beobachteten Probebohrungen wurden zwecks Erstellung eines bodenmechanischen Gutachtens im Auftrag der Stawag durchgeführt. In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 30.11.2011 hat die Verwaltung bereits in TOP "Ö 13" darüber berichtet, dass die Stawag im Laufe des Jahres 2012 einen Regenwasserkanal zwischen dem Indeufer am Napoleonsberg und dem Ende der Bebauung in Höhe des Hauses Schleckheimer Straße 113 verlegt, der der Entwässerung der Neubaugebiete des Bebauungsplanes Nr 840 (Kornelimünster West I ) und 812 (Kornelimünster West II) dient. Dieser Kanal soll im unterirdischen Vortriebsverfahren hergestellt werden. Für dieses spezielle Bauverfahren sind umfangreiche Kenntnisse über die geologischen Verhältnisse erforderlich.
Die Straßenabläufe in der Oberforstbacher Straße wurden laut Angaben der Stawag im Rahmen eines Sondereinsatzes am 16.12.2011 und am 02.01.2012 turnusmäßig gereinigt. Die Straßenabläufe im St. Gangolfsberg wurden am 23.12.2011 und am 02.01.2012 gereinigt.
3. Fazit / weitere Vorgehensweise:
Stawag und Verwaltung gehen davon aus, dass die im Dezember 2011 festgestellten Überflutungen Ausnahmeerscheinungen waren und sich vermutlich künftig nicht oder nur gelegentlich wiederholen. Selbst bei den Starkregenereignissen im Sommer 2011 scheint es hier nicht zu entwässerungstechnischen Problemen gekommen zu sein. Der Stawag jedenfalls liegen keine Informationen über Einsätze in Kornelimünster an den kritischen Tagenvor. Eine Notwendigkeit zur Erneuerung der Kanalisation in den besagten Straßen besteht zur Zeit nicht.
Der Zufahrtsbereich zum Klosterparkplatz wird künftig bei Regenereignissen verstärkt kontrolliert. Sollte festgestellt werden, dass hier nennenswerte Niederschlagswassermengen auf die Oberforstbacher Straße fließen, wird die Verwaltung die Benediktinerabtei auffordern müssen, dies durch technische Vorkehrungen zu unterbinden.
Verwaltung und Stawag bitten jedoch darum, bei künftigen Überflutungsereignissen - insbesondere diese durch offensichtlich verstopfte Straßenabläufe - zeitnah den Kanalbetrieb bei der Stawag (Tel. 181-0) oder den Aachener Stadtbetrieb (Tel. 432-0) zu verständigen. Dann könnte in den meisten Fällen sofort Abhilfe geschaffen werden. Beispielsweise ist die Stawag bei starkem Laubfall und dadurch verursachten Verstopfungen von Straßenabläufen auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, weil Laubfall im Herbst witterungsbedingt in einem Jahr früher und in einem anderen Jahr später aber auch in verschiedenen Jahren unterschiedlich stark eintreten kann. Die Stawag kennt zwar die neuralgischen Schwachpunkte im Netz der Straßenabläufe, diese werden auch vorsorglich in kürzeren Intervallen angefahren und gereinigt. Dennoch können auch andere Abläufe, die nicht unmittelbar unter Laubbäumen liegen, plötzlich durch Laub oder Unrat verstopfen, und dies kann zu einer zeitweiligen Überflutung von Straßen führen. Ohne Hinweise aus der Bevölkerung werden diese u. U. auch einige Wochen nicht angefahren und daher auch nicht gewartet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Technische Details
ID: 49819
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=49819
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 14.03.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:06