15. März 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - hier: Offenlagebeschluss

FB 61/0595/WP16 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - hier: Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schulz berichtet über die erneute Beratung des Architektenbeirats über das Neubauvorhaben des Studentenwerks. Zwar habe der Beirat eine Verbesserung der Architektur festgestellt, jedoch habe man weiterhin Überarbeitungsbedarf hinsichtlich der Fassade zum Kastanienweg hin gesehen. An dieser Fassade solle nach Auffassung des Beirats die Funktion Wohnen deutlicher ablesbar sein.

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass man zwar heute bereit sei, den Offenlagebeschluss zu fassen, jedoch nur, weil die Verwaltung nochmals bestätigt habe, dass mit diesem Beschluss noch kein Baurecht geschaffen werde, sondern dass der Ausschuss weiterhin seine Steuerungsmöglichkeiten behalte. Einen Satzungsbeschluss werde man jedoch nur fassen, wenn ein nochmals deutlich verbesserter Entwurf vorgelegt werde. In diesem Sinne wolle man an den Bauherrn appellieren, die Planung zu überarbeiten und sich dabei möglichst an heutigen Konzepten für studentisches Wohnen zu orientieren.

Für die CDU-Fraktion stimmt Frau Schlick Herrn Rau zu. Zwar bestehe laut Aussage des Studentenwerks derzeit eine große Nachfrage nach den geplanten 21qm-Einzelappartements, dennoch könne auch ein solches Konzept mit einer gewissen gestalterischen Qualität realisiert werden.

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Aufgrund des hohen Nachfragedrucks auf dem studentischen Wohnungsmarkt begrüße man grundsätzlich den Bau von Studentenwohnungen im niedrigen Preissegment, allerdings sei auch seine Fraktion der Auffassung, dass bis zum Satzungsbeschluss eine Überarbeitung des Entwurfs notwendig sei.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg -.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598- Weidenweg -.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg –

hier: Offenlagebeschluss

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche. Diese wird begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den Weidenweg und im Westen durch den Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen. Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere Stellplatzflächen vorhanden.

Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest sowie Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz).

Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich des Kinderspielplatzes eine Grünfläche.

Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zu den Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten geschaffen. Regelungsbedarf durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr.

Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet stehen Flächen zur Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet sind. Diese Fläche ist im Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit Errichtung der Wohngebäude hat sich gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt wird. Der Bedarf wurde durch das Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten. Aus diesem Grund kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden.

Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren Wohnraum zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben werden.

Nach Aufhebung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich Studentenwohnungen zu errichten. Das Vorhaben muss dann den Einfügekriterien des § 34 BauGB entsprechen. Danach muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Im Rahmen der Baugenehmigung sind die erforderlichen Stellplatzflächen nachzuweisen und die Vorgaben des Baumschutzes zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind entsprechende Ersatzmaßnahmen erforderlich.

Das Bebauungsplangebiet ist derzeit bereits bebaut. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB abgesehen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Offenlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598- Weidenweg – zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (6)

Anl.1_Lageplan
83.6 KB · PDF
Anl.2_Luftbild
1.5 MB · PDF
Anl.3_B_598
297.7 KB · PDF
Anl.4_B_598_Begr.
8.6 KB · PDF
Anl.4_B_598_SF
14.4 KB · PDF
Anl.5_Begr.Aufhebung
206.1 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 15.03.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:09