15. März 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 11Öffentlich

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Offenlagebeschluss

FB 61/0621/WP16 · Entscheidungsvorlage

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Herr Rau und Herr Dautzenberg erklären sich für befangen und nehmen an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.)

Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld - in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeldstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683– Süsterfeld - in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld - zwischen Süsterfeldstraße und Bahnanlagen

hier: Offenlagebeschluss

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.07.2011 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 683 – Süsterfeld - beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 beschlossen (s. Vorlage FB 61/0480/WP16).

2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom: 19.09.2011 bis: 30.09.2011 stattgefunden durch Aushang der Planunterlagen im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor.

Die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.

Da keine der geäußerten Bedenken im Zusammenhang mit der Teilaufhebung stehen, ist eine Berücksichtigung im Aufhebungsverfahren nicht erforderlich.

3.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert.

4.Offenlagebeschluss

Ziel des seit 1979 rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld – war die Festsetzung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Südlich der Süsterfeldstraße wird der Bebauungsplanes Nr. 683 künftig vom derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 923 – Campus West – überlagert. Hier stehen die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 683 der geplanten Nutzung eines Hochschulcampus für Forschung und Entwicklung entgegen. Außerdem soll durch die Aufhebung des Planungsrechtes durch den Bebauungsplan eine flexiblere Nutzung ermöglicht werden. Ziel ist, dass im Rahmen einer Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) auch eine Wohnnutzung in Campusnähe realisiert werden kann.

Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683– Süsterfeld – die öffentliche Auslegung zu beschließen.

5.Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (8)

Anl.1_Lageplan
365.0 KB · PDF
Anl.2_Luftbild
2.0 MB · PDF
Anl.3_b683
16.4 KB · PDF
Anl.3_B-683
12.6 MB · PDF
Anl.3_sf683
30.9 KB · PDF
Anl.6_Abwägung
731.9 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 15.03.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:09