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Bericht der Verwaltung zum Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften

FB 50/0179/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Emonts berichtet über das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften (Anlage 1).

Ergänzend weist er darauf hin, dass in Zusammenarbeit mit Frau Münich, Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45), eine Vorlage für den Integrationsrat, den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, den Schulausschuss und den Kinder-und Jugendausschuss erarbeitet wurde, um die politische Legitimation zur Gründung eines Integrationszentrums in der Stadt Aachen einzuholen.

Auf Nachfrage von Herrn Özbay erläutert Herr Emonts, dass die Kreise und kreisfreien Städte zur Einrichtung eines Integrationszentrums berechtigt sind. Aufgrund der Sonderstellung der Stadt Aachen in der StädteRegion Aachen ist auch die Stadt Aachen – neben der StädteRegion Aachen- für die übrigen der StädteRegionsan angehörenden Kommunen - berechtigt, einen Antrag auf Förderung eines Integrationszentrums beim Land zu stellen.

Herr Linden schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu erweitern. Der Integrationsrat soll das Vorhaben der Verwaltung zur Gründung eines Integrationszentrums in der Stadt Aachen unterstützen und dem Kinder- und Jugendausschuss, dem Schulausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfehlen, ebenso zu verfahren.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Landesintegrationsgesetz zur Kenntnis. Er unterstützt das Vorhaben der Verwaltung zur Gründung eines Integrationszentrums in der Stadt Aachen und empfiehlt einstimmig dem Kinder- und Jugendausschuss, dem Schulausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, ebenso zu verfahren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Landesintegrationsgesetz zurKenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 08. Februar 2012 hat der Landtag das„Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration inNordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ beschlossen.

Die Verwaltung gibt einen Überblick zum Artikelgesetz und stellt dabei insbesondere die Grundsätze und Ziele des Gesetzgebers vor.

Das Gesetz ist als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 14.03.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:06