14. März 2012 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 8Öffentlich

Schlossstraße, Erneuerung - Ausführungsbeschluss

FB 61/0617/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari teilt mit, dass der Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Schlossstraßeam 08.03.2012 gefasst habe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließt sich dem Ausführungsbeschluss des Mobilitätsausschusses für den Ausbau der Schlossstraße auf der Grundlage des Plans 2010_059_L1 an.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließt sich demAusführungsbeschlussdes Mobilitätsausschusses für den Ausbau der Schlossstraße auf der Grundlage des Plans 2010_059_L1an.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau derSchlossstraße auf der Grundlage des Plans 2010_059_L1 vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Die Schlossstraße ist ein Bestandteil des Frankenberger Viertels, in dem in den vergangenen Jahren ein intensiver Prozess unter Beteiligung der Bürger zur Mängelanalyse und Sammlung von Vorschlägen durchgeführt wurde.

Anlass die Schlossstraße zu erneuern bieten die durch Alter und Witterung bedingten Schäden in der Straßenoberfläche, funktionale Optimierungspotentiale und geplante Infrastrukturmaßnahmen der STAWAG. Der Umbau soll unter Beachtung zeitlicher Zwänge aus unmittelbar benachbarten Tiefbaumaßnahmen in der Zollernstraße, Hasslerstraße und Oppenhoffallee zeitnah, voraussichtlich ab 3. Quartal 2012 durchgeführt werden

Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist der Planungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 03.10.2010.

Straßenraumaufteilung

Die Querschnittsaufteilung ist unter Berücksichtigung geringer Vor- Und Rücksprünge der angrenzenden Bebauung etwa symmetrisch:

Beidseitige Gehwege , im Mittel je 3,7m

beidseitige Längsparkstreifen je 2,0m

Fahrbahn 6,0 m incl. beidseitiger 50cm breiter Pflasterrinne

An den Knotenpunkten wird die Fahrbahn unter Beachtung der notwendigen Schleppkurven soweit eingeengt, dass sich die Querungsbreite für Fußgänger auf das notwendige Maß verringert. Die LSA in der Kreuzung Bismarckstraße entfällt nach dem Umbau.

Es werden 13 neue Bäume gepflanzt.

Nach dem Ausbau stehen 29 Parkstände statt heute 26 zur Verfügung.

Es sind 24 Fahrradbügel für 48 Fahrräder geplant.

Wegen der Einbindung in die Tempo 30 Zone wird der Knotenpunkt an der Bismarckstraße so umgestaltet, dass die LSA nicht erforderlich ist. Der Kreuzungsbereich wird durch Natursteinbänder von der anschließenden Fahrbahn abgegrenzt. Die Fahrbahn wird auf das notwendige Maß reduziert und die Gehwege werden vorgezogen.

Ausbauelemente

Fahrbahn

3,5cm Splittmastix- Asphalt

5cm Asphaltbinder

14cm bit. Tragschicht

32,5c m Frostschutz 0/45

55c m Gesamtstärke

Parkstreifen

15cm Natursteinpflaster

4cm Bettung

15cm HGT 0/32

11cm Frostschutz 0/45

45cm Gesamtstärke

Gehweg

8 cm Betonsteinplatten 30/30

4 cm Brechsand/Splitt 0/5

15 cm HGT 0/32

18 cm Frostschutz 0/45

45 cmGesamtstärke

Leitungsverlegung

Die STAWAG saniert den Mischwasserkanal und verlegt im Vorfeld eine Wasserleitung DN 300

Baukosten

Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 450.000 €. Davon entfallen etwa 100.000 € auf den Umbau des Knotens Bismarckstraße / Schlossstraße und circa 350.000 € auf den übrigen Straßenverlauf der Schlossstraße.

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt mit Natursteinhochborden. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und wenn erforderlich angepasst.

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des §8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem §8 KAG zu erheben sind.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Ausbau stehen beim PSP-Element 5-120102-900-01100-300-1 “Erneuerung der Schlossstraße” aus einer Ermächtigungsübertragung 350.000 € in 2012 zur Verfügung. Weitere Mittel in Höhe von 110.000 € wurden in den Haushaltsplanberatungen im Mobilitätsausschuss am 02.02.2012 beschlossen. Vorbehaltlich der Beschlüsse von Finanzausschuss und Rat, sowie nach Genehmigung der Bezirksregierung stehen somit 460.000 € zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

336.000

336.000

0

105.600

336.000

441.600

Ergebnis

336.000

336.000

0

105.600

336.000

441.600

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

-105.600

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

14.000

14.000

0

4.400

14.000

18.400

Abschreibungen

17.500

17.500

0

5.500

17.500

23.000

Ergebnis

31.500

31.500

0

9.900

31.500

41.400

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

-9.900

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

2010_059_L1 A4
164.0 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.03.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:07